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Konkurrenz zwischen religiöser High und Low Culture im Siegerland seit dem 18. Jahrhundert


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AUSGANGSPUNKT

Fragt man danach, in welcher Weise die Reformation bzw. die Reformationen das Verhältnis von Religion und Kultur verändert haben, ist als zentraler Aspekt die Neudefinition des Verhältnisses von Kirchenvolk und Klerikern in den Blick zu nehmen. Unter Rekurs auf den im Neuen Testament angelegten Gedanken des ,allgemeinen Priestertums aller Gläubigen‘ erklärte Martin Luther (1483–1546) den traditionellen Unterschied zwischen geweihten Priestern und nicht geweihten Laien für irrelevant und betonte stattdessen, dass die Taufe einer Weihe zum Priester oder auch Bischof oder Papst gleichkomme (Goertz 1998: 316). Der historische Kontext war ein spezifischer: Es ging um die theologische Unterfütterung von Luthers Appell an weltliche Obrigkeiten, kirchenre-formerisch tätig zu werden. Tatsächlich aber stand mit dem Gedanken des ‚allgemeinen Priestertums aller Gläubigen’ ein Impuls im Raum, der die für das katholische Kirchenverständnis essenzielle Kultur der Unterscheidung zwischen Priestern und Laien und damit von high culture und low culture als quasi gottgegebenem Parameter im Bereich des Religiösen aufhob (Freiberger et al. 2002: 18–23).

Dieser Impuls ist im Protestantismus von weitreichender Relevanz gewesen, denn die kirchlichen Reformatoren haben damit tatsächlich bottom-up-Bewegungen in Gang gesetzt. Letztere versuchten sie auch schon bald wieder einzuhegen, weil tatsächliche Inanspruchnahmen religiöser Mündigkeit durch Laien wie etwa im Bauernkrieg oder in der Täuferbewegung nicht das waren, was man sich vorgestellt hatte. So gab es auch im Protestantismus bald wieder ordinierte Pfarrer – auch wenn das Amt hier lediglich funktional verstanden wurde und wird – und den Glauben normierende Bekenntnisschriften. Das Reichsrecht kam diesen Einhegungsabsichten entgegen, denn es setzte auch von politischer Seite vorerst klare Grenzen, was die Entfaltung religiöser Bewegungen ‚von unten‘ betraf. Der durch die Reformation ausgelöste Impuls einer religiösen Ermündigung der Gemeindemitglieder zu Pfarrern und Bischöfen theologisch ebenbürtigen Christen hat sich aber erhalten und in den folgenden Jahrhunderten in sich verändernden Formen manifestiert. Daraus resultierten Konflikte mit Pfarrern, Kirchenbehörden und Obrigkeiten, die als Konkurrenz zwischen high culture und low culture im Bereich des Religiösen verstanden werden können.1

In diesem Beitrag werden solche Konkurrenzfälle exemplarisch untersucht. Als Beispiel dient das Siegerland, eine wirtschaftlich von Erzbergbau sowie Eisen- und Stahlindustrie geprägte Region im Süden Westfalens. Diese geht zurück auf die Grafschaft Nassau-Siegen, die von 1734 bis 1806 von den Titularfürsten von Oranien, die bis 1795 zugleich Statthalter der Niederlande waren, regiert wurde und 1815 an Preußen fiel. Das Siegerland eignet sich für eine solche Untersuchung deshalb besonders, weil ein Spezifikum dieser Region die Prägung durch eine außerordentliche Vielfalt an religiösen Gemeinschaften verschiedenster Art ist, weshalb Etikettierungen wie ‚Land der 99 Sekten‘, ‚Land der Frommen‘ oder auch ‚Pietcong‘ bis in die Gegenwart üblich sind (Albrecht-Birkner 2013: 199; Plaga-Verse 2017: 81). Diese religiöse Vielfalt verdankt sich einer außerordentlichen Breite an zu unterschiedlichen Zeiten entstandenen Laieninitiativen, die sich ab dem 19. Jahrhundert institutionalisiert haben, deren Wurzeln aber bis in die Zeit der Reformation zurückreichen.

RELIGIÖSE INDIVIDUALISIERUNG IM 18. JAHRHUNDERT UNTER REKURS AUF DIE GEWISSENSFREIHEIT

Aktenmäßig greifbar sind Konkurrenzen zwischen religiöser high und low culture im Siegerland erstmals in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Sie betrafen den Anspruch von Laien, ihre Religiosität außerhalb kirchlicher Rituale und Normen individuell zu leben, und machten sich insbesondere am Besitz kirchlicherseits unerwünschter und durch die obrigkeitliche Zensur nicht approbierter erbaulicher Bücher sowie an sog. Konventikeln, also Versammlungen in Privathäusern zum Zweck der religiösen Erbauung, wie sie seit dem späten 17. Jahrhundert unter dem Label ‚Pietismus‘ firmierten, fest.2 Die Tatsache, dass bereits die Siegener Kirchenordnung von 1716 freie Versammlungen Frommer neben dem Gottesdienst ausdrücklich erlaubte, lässt darauf schließen, dass Konventikel im Siegerland bereits zu diesem Zeitpunkt keine marginale Rolle spielten. Die Verankerung der Privatversammlungen in der Kirchenordnung wäre als Versuch der kirchlichen high culture in Verbindung mit der Obrigkeit zu interpretieren, die offensichtlich nicht mehr übergehbaren bottom-up-Initiativen zu regulieren und zu integrieren und ihnen auf diese Weise die potenziell antikirchliche Spitze zu nehmen.

Im Mai 1740 erließ das Siegener Unterkonsistorium eine Verordnung gegen die „in hiesigem Land“ entstandene „starke Schwärmerey“, die zu „Abgang einer ordentlichen Erkanntnüß, und weesentlichen Christenthums“ führe, „nicht nur die Erhaltung des christlichen Hausstandes, sondern auch des Kirchen- und Gemeinen Weesens unseelig“ störe, „die ohnumgänglich nöthige Ordnungen im Geist= und Weltlichen“ umstoße und „große[n] Verfall und Elend“ einführe (zitiert nach Siedek-Strunk 2023: 9f.). Die Pfarrer wurden aufgefordert, von „in jedem Hauß befindlichen Büchern, welche die Schwache nicht prüfen können, genauer Kundschaft einzunehmen“ und das Konsistorium zu informieren, „fallß in ein oder anderem Hauße sich verdächtige Versammlungen äusseren, oder dergleichen Personen aufhallten sollten“ (ebd.: 10). Deutlich greifbar ist hier die Fokussierung auf unerwünschte Bücher und auf die als ‚verdächtig‘ bezeichneten Konventikel. Auffällig ist zudem die pejorative Etikettierung der Phänomene als ‚Schwärmerei‘ – eine bereits in der Reformationszeit durch Luther geprägte Bezeichnung v. a. für spiritualistische Verselbstständigungen laientheologischer Bestrebungen (Schröder 2017). Sie korrespondiert mit der Klassifizierung der betreffenden Personen als ‚schwach‘. Zu beachten ist außerdem die Argumentation mit einem die Ordnung in Kirche und Gesellschaft gefährdenden Potenzial. Die Relevanz des Strebens nach religiöser Individualisierung im 18. Jahrhundert im Siegerland lässt sich nicht nur anhand normativer, sondern auch anhand deskriptiver Quellen belegen. Hierzu gehören Aktenbestände des Siegener Unterkonsistoriums und des Dillenburger Oberkonsistoriums als mit weltlichen und geistlichen Vertretern besetzten Behörden, Protokolle von Presbyterien einzelner Gemeinden und des Siegener Predigerkonvents sowie Visitationsprotokolle. Besonders frühe Beispiele für die aktenmäßige Dokumentation religiöser low-culture-Phänomene im 18. Jahrhundert im Siegerland finden sich in dem nahe der für ‚radikalpietistische‘ Phänomene bekannten Grafschaft Wittgenstein gelegenen Ort Hilchenbach. Im Protokoll der Kirchenvisitation in diesem Ort von 1748 wurde beklagt, „daß etliche sich separirten und weder zum heiligen Abendmahl noch zur Kirch kämen“ (Siedek-Strunk 2023: 96f.). Einzelne diesbezüglich befragte Gemeindeglieder beriefen sich auf „die Freyheit deß gewißens“ und darauf, dass sie Christus als „das worth Gottes [...] im hertzen“ hätten, so dass sie Kirche und Abendmahl nicht benötigten (ebd.: 97). Für die „Vollendung des glaubens“, die sie suchten, würden „sie Sonntags in ihren Häusern in der Stille die beste Zeit“ finden (ebd.). Weder Christus noch die Apostel hätten jemals jemanden zu etwas gezwungen. Friedrich Neuß, Gemeindemitglied aus Hilchenbach, gab bei seiner Befragung im Siegener Konsistorium zu Protokoll, dass er Gottesdienst und Abendmahl schon seit den frühen 1740er-Jahren nicht mehr besuche. Er rekurrierte auf Apg 5,29, indem er betonte, „[e]in Mann müße Gott mehr gehorchen als den Menschen“, und fügte hinzu, dass Christus „schon zu ihm gekommen“ sei, so dass er kein Abendmahl mehr benötige (ebd.: 98). Weigerungen, die Angebote der religiösen high culture anzunehmen, wurden also begründet mit der individuellen Gottesbeziehung, die diese Angebote überflüssig mache, und der Gewissensfreiheit – wobei nirgendwo davon die Rede ist, dass es den Behörden gelungen sei, Personen von dieser Auffassung abzubringen. Die Protokolle des Siegener Predigerkonvents belegen Tendenzen zu den nun meist als ‚Separatisten‘ bezeichneten religiösen Nonkonformisten u. a. in Hilchenbach bis in die frühen 1770er-Jahre hinein (Burkardt 2018: 661f.). In der im westlichen Teil Nassau-Siegens gelegenen Stadt Freudenberg sind aktenmäßige Spuren der Etablierung einer religiösen low culture seit den 1750er-Jahren in den Presbyteriumsprotokollen nachweisbar. In diesem Zusammenhang ging es auch um den Besitz von Büchern des Görlitzer Schusters und einflussreichen Laientheologen Jakob Böhme (1575–1624) (Martin 2018). So wurde Johann Henrich Siebel 1761 vorgeworfen, dass er „des Jacob Böhms Schrifften starck gebrauche und keine Lust zum öffentlichen Gottesdienst bezeuge“ (Siedek-Strunk 2023: 52). Der Ortspfarrer konfiszierte in Siebels Haus schließlich ein Exemplar von Böhmes Mysterium Magnum. Die Tatsache, dass das Siegener Konsistorium 1765 eine Verordnung wegen „verführischer und Secterischer bücher“ erließ, in der dazu aufgefordert wurde, verdächtige Bücher bei den Pfarrern abzuliefern (ebd.: 60f.), zeigt, dass es sich nicht um ein marginales Phänomen gehandelt haben kann. Gerade die Publikationen Jacob Böhmes galten als ‚verführerisch‘ hinsichtlich ihres Potenzials, Formen nonkonformer Religiosität und somit eine Abwendung von der Kirche zu fördern – deshalb die Etikettierung als ‚Secterisch‘.

Ein einzigartiges Zeugnis früher laientheologischer Selbst-ermündigung im Siegerland stellt die 1765 im Druck erschienene Publikation Abgelegtes Glaubens=Bekänntniß Einiger Brüder in Christo von sechs Männern aus dem bei Siegen gelegenen Ort Weidenau (heute Stadtteil von Siegen) dar. Die Verfasser waren offenbar alle in den für die Region so wichtigen Hammerwerken tätig. In dem kleinformatigen Heft im Umfang von 16 Druckseiten erläuterten sie, warum ihre Separation vom öffentlichen Gottesdienst wie auch die Ablehnung von Taufe und Abendmahl – weswegen sie vor dem Konsistorium zuvor verhört worden waren – aus ihrer Sicht durchaus der biblischen Lehre entspreche (Siedek-Strunk 2023: 68–76). Faktisch vertraten sie mystisch-spiritualistische Positionen.3 Da die Verfasser das Zensurrecht verletzt hatten und sich weigerten, alle Exem-plare der Publikation abzugeben, ordnete das Oberkonsistorium empfindliche Geldstrafen an. Aufgrund der wirtschaftlich offensichtlich komfortablen Situation der Verfasser, die teils auch mit religiösen Büchern handelten, dürfte diese Strafe allerdings wenig wirkungsvoll gewesen sein. Nicht entziehen konnten sich die Separatisten allerdings der im Zweifelsfall zwangsweise vollzogenen Taufe ihrer Kinder.

In den Protokollen des Predigerkonvents finden sich in den 1760er-Jahren zunehmende Klagen wegen Separation von der Amtskirche. Dabei war für die Pfarrer ein wesentliches Problem, dass den betreffenden Personen nichts mehr am Zugang zum Abendmahl oder auch einem Begräbnis mit kirchlichen Zeremonien lag, denn traditionelle kirchliche Strafen hätten gerade im Ausschluss vom Abendmahl und der Verweigerung kirchlicher Begräbnisse bestanden und griffen hier deshalb nicht. Die Pfarrer schlugen dem Oberkonsistorium vor diesem Hintergrund u. a. vor, die Separatisten von den Zünften auszuschließen, worauf dieses aber nicht einging (Siedek-Strunk 2023: 109f.). Aus der Perspektive der obrigkeitlichen Behörde wären die religiösen Nonkonformisten nur zu bestrafen gewesen, wenn sie die öffentliche Ordnung gefährdet hätten. Dies aber konnte von Seiten der Pfarrer offensichtlich nicht hinreichend belegt werden – obwohl in den Protokollen Vorwürfe wie Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit und Verweigerung körperlicher Arbeit seit den 1760er-Jahren zunehmend eine Rolle spielten (Burkardt 2018: 653–655; Engelbert 1994: 258f.).

Dass das Oberkonsistorium zurückhaltend mit der Bestrafung der Separatisten war, hing zweifellos damit zusammen, dass es eine Behörde der seit 1734 für das Siegerland zuständigen Nassau-Oranischen Regierung mit Sitz in Den Haag war, denn in den Niederlanden war Gewissensfreiheit in Religionssachen bereits im späten 16. Jahrhundert etabliert worden. Die in den Quellen vielfach anzutreffende Berufung der Siegerländer Protagonisten einer religiösen low culture auf die Gewissensfreiheit spricht dafür, dass ihnen dieser Umstand durchaus bewusst war und sie ihn für sich zu nutzen wussten. Faktisch konnte man die Menschen in dieser Konstellation nicht (mehr) zwingen, die Angebote der religiösen high culture wahrzunehmen, sondern musste sich mit einem gewissen Prozentsatz – man kann von etwa 10 % der Gesamtbevölkerung ausgehen – an religiösen Nonkonformisten im Siegerland abfinden, was erklären würde, weshalb sie im späten 18. Jahrhundert in den kirchlichen Protokollen nicht mehr auftauchen.

INSTITUTIONALISIERUNG RELIGIÖSER LOW CULTURE IN LANDESKIRCHLICHEN GEMEINSCHAFTEN IM 19. JAHRHUNDERT

Eine dauerhafte Institutionalisierung religiöser low culture-Bewegungen erfolgte im Siegerland ab dem 19. Jahrhundert. Hierbei spielte vor allem die staatliche Legalisierung des Vereinswesens seit der Mitte des Jahrhunderts eine entscheidende Rolle als ermöglichende Rahmenbedingung. Die ‚Urform‘ dieser Institutionalisierung stellten im Siegerland die landeskirchlichen Gemeinschaften – heute Evangelischer Gemeinschaftsverband Siegen-Wittgenstein e. V. – dar, die 1852 als Verein für Reisepredigt gegründet wurden (Heydecke 2017).

Um Struktur und Anliegen dieses Vereins zu verstehen, ist es zunächst notwendig, einen Blick auf die reformierte Prägung des Siegerlandes zu werfen. Denn im Gegensatz zu den stärker konsistorial, also top down organisierten lutherischen Kirchen ist ein Merkmal der reformierten Kirchen eine stärker von der Gemeinde aus gedachte bottom-up-Struktur, in der Presbyter, also Laien, und Synoden eine konstitutive Rolle spielen. Im Hintergrund steht hier die Ämterlehre Johannes Calvins (1509–1564). D. h.‚ die reformierte Tradition integrierte in Gestalt der Presbyterialverfassung von Anfang stärker low-culture-Impulse als die lutherische. Das Siegerland ist im 16. Jahrhundert zunächst lutherisch geworden. Die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Zuge einer sog. ‚Zweiten Reformation‘ reformierte Konfessionalisierung hat dann aber die nachhaltig prägende Rolle gespielt.4 Dies gilt auch für die Zeit nach der Einführung der bikonfessionellen Herrschaft im Siegerland in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und der damit verbundenen Unterstellung eines Teils der Stadt Siegen und des Siegerlandes unter katholische Herrschaft.5 Faktisch blieben ca. 80 % der Siegerländer Bevölkerung reformiert (Weiß, Einführung 2011). Aus der Relevanz pietistischer und reformierter Traditionen resultiert der bis in die Gegenwart virulente Topos vom ‚pietistisch-calvinistischen Siegerland‘ als „Konstruktionsprozeß“ (Flender 1995: 191), mit dem im Sinne der Weber-These versucht wird, ein für das Siegerland typisches Leistungsstreben insgesamt religiös zu erklären (Dahm 1983; Flender/Pfau/Schmidt 2011: 109f., 123–132, 263f.).

Mit der Eingliederung 1815 in den preußischen Staat und 1817 in die Provinz Westfalen wurde das Siegerland kirchlich gleichzeitig mit der preußischen Union aus lutherischer und reformierter Kirche und mit der Unterstellung unter ein landesherrliches Kirchenregiment konfrontiert, das gewissermaßen das Gegenstück zu den hier ausgeprägten presbyterial-synodalen Strukturen bildete (Albrecht-Birkner 2018). D. h.‚ die religiöse high culture veränderte sich in einer Weise, die die Integration der low culture nicht mehr im zuvor vorhandenen Maß garantierte – obwohl die 1835 nach langen Auseinandersetzungen speziell für die westlichen Provinzen Preußens erlassene Kirchenordnung Elemente der presbyterial-synodalen Verfassung zumindest neben konsistorialen nannte (ebd.: 168). Die Pfarrer gerieten im Zuge dessen in die Rolle derjenigen, die die obrigkeitlichen Anweisungen vielfach gegen den Willen der Gemeinden umzusetzen hatten, verhielten sich dabei aber selbst teils resistent. Ein Feld der weitergehenden Auseinandersetzung bildete das den Gemeinden nun nicht mehr zugestandene Pfarrerwahlrecht: Die Besetzung der Pfarrstellen behielt sich das Konsistorium vor, was dem reformierten Modell einer von der Basis her organisierten Kirche an einem zentralen Punkt widersprach. Zudem war die Kirchenzucht als Aufgabe der Presbyter nicht mehr im traditionell reformierten Sinn vorgesehen.6

Im Zuge seiner konfessionellen Vereinheitlichungsbestrebungen begann der preußische Staat in den 1820er-Jahren, sich mit einer kriminalisierenden Tendenz auch für „Gesellschaften oder Vereine zu außer kirchlichen Religions=Uebungen oder Erbauungsstunden“ zu interessieren (Albrecht-Birkner 2018: 169). Die Pfarrer wurden aufgefordert, entsprechende Personen zu listen und zu melden. So berichtete etwa der Freudenberger Pfarrer Johann Heinrich Fuchs (1773–1830) 1822 von der Bildung eines Vereins, der dreißig bis vierzig Mitglieder habe, sich regelmäßig zu erbaulichen Versammlungen treffe und unter der Leitung eines Fassbinders stehe. Kritisiert wurde v a.‚ dass der Fassbinder „‘nicht blos Reden vorlesen, sondern auch eigene Vorträge halten‘ solle, ‚wie sie ihm der Geist Gottes eingäbe‘“ (ebd.: 170). Die Teilnehmer würden zwar trotzdem auch den Gottesdienst besuchen, „während der Predigt aber demonstrativ in ihren Gesangbüchern blättern“ (ebd.). Die Vertreter der religiösen low culture vermieden also, so wird hier deutlich, die offene Konfrontation mit der high culture. Auch dauerhaft verstanden sie es, sich unter Ausnutzung des im Laufe der Zeit wachsenden gesetzlichen Spielraums der Kriminalisierung zu entziehen – zunächst durch die organisatorische Anbindung an Missionsgesellschaften und ab den 1840er-Jahren durch die Selbstorganisation in Vereinen – obwohl es sich bei den nebenkirchlichen Versammlungen um quasi-gottesdienstliche Veranstaltungen handelte, in denen Laien in der Rolle von Predigern auftraten. Im Fokus dieser bottom-up-Initiativen, die historiographisch unter ‚Gemeinschaftsbewegung‘ gefasst werden, stand – anders als bei den ‚Separatisten‘ des 18. Jahrhunderts – auch gar nicht der Rückzug aus der Kirche, sondern das Ziel einer Mitgestaltung von Kirche durch Laienbeteiligung im Sinne der reformierten Tradition. Anders gesagt: Die Gemeinschaftsbewegung im Siegerland war eine im Kern von Presbytern getragene Basisbewegung innerhalb der unierten Kirche. Zentrale Gestalt dieser Bewegung war der Gerbermeister Tillmann Siebel (1804–1875) (Heydecke 2017: 340–342, 344f). In den Statuten des Vereins für Reisepredigt hieß es zum Ziel des Vereins, „überhaupt nur der Kirche des Herrn [zu] dienen und derselben Handreichung [zu] thun“, und zwar durch die Anstellung selbst berufener Prediger, die „die Gemeinden des Siegener Landes als Evangelisten bereisen und das Evangelium in Kirchen und Kapellen, oder wo ihnen dazu Raum gemacht wird, zur rechten Zeit oder zur Unzeit, vor vielen oder wenigen verkünden sollen” (Albrecht-Birkner 2018: 176). Tatsächlich hoffte das Konsistorium noch Ende der 1850er-Jahre, dass der Verein für Reisepredigt „sein ganzes Bestreben je mehr und mehr dahin richten werde, das Reich Gottes nicht neben sondern innerhalb der kirchlichen Ordnung durch seine Thätigkeit zu bauen“ (ebd.: 177). Der Eindruck änderte sich, als der Verein in den 1860er-Jahren begann, Laienprediger einzustellen und in den Versammlungen das Abendmahl zu feiern. Beide Maßnahmen institutionalisierten zentrale reformierte Traditionsbestände im Bereich von Liturgie und Kirchenordnung: Kirche in der Verantwortung von Laien einschließlich Pfarrerwahlrecht und schlichte Gottesdienstformen mit Abendmahlsfeiern der wahren Gläubigen anstelle der Gemeinde als corpus mixtum aus Abendmahlswürdigen und -unwürdigen. Jakob Gustav Siebel d. Ä. (1830–1894), Lederfabrikant, Neffe von Tillmann Siebel und in dessen Nachfolge Präses des Vereins für Reisepredigt, verteidigte die separaten Abendmahlsfeiern entsprechend so: „Wenn es lutherischen Pfarrern gestattet wird, eine ganz unkirchliche Abendmahlsfeier in der reformierten Kirche ein-zuführen, kann es dann der reformiert=christlichen Gemeinde gewehrt werden, ein ganz kirchliches Abendmahl neben dem 〉Predigthaus〈 zu feiern?“ (ebd.: 178). Mit dem Verein für Reisepredigt hatte man nach eigenem Selbstverständnis ein (wahres) Kirchlein in der (falschen) Großkirche installiert (Plaga-Verse 2017: 87). Die rasch wachsende Popularität des Vereins für Reisepredigt als spezifisch Siegerländischer Form der Institutionalisierung religiöser low culture lässt sich daran erkennen, dass bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ca. 120 bis 130 Gemeinschaften mit 43 Vereinshäusern im Siegerland entstanden waren, was einer flächendeckenden Verbreitung entspricht (Dietrich/Brockes 1903: 190).7 Das Zentrum der Siegerländer Gemeinschaftsbewegung war das 1880 erbaute und 1890 erweiterte Gemeinschaftshaus Hammerhütte, das 1945 vollständig zerstört und von 1949 bis 1953 wieder aufgebaut wurde.8

Während die Protagonisten religiöser low culture im 18. und 19. Jahrhundert weitgehend dem Handwerkermilieu entstammten, spielten im Verein für Reisepredigt seit dem späten 19. Jahrhundert – wie sich schon bei Jakob Gustav Siebel d. Ä. andeutete – auch mittelständische Unternehmer eine zentrale Rolle. Diese kennzeichnete eine bewusste Reflexion christlichen Unternehmertums mit dem Ziel der Etablierung einer christlichen Berufsethik, die ebenso Fleiß, Pflichtbewusstsein und Sparsamkeit wie die Notwendigkeit, im beruflichen Umfeld Mission zu betreiben, betonte und sich auch in Publikationen niederschlug. So veröffent-lichte z. B. Jakob Gustav Siebel d. J. (1861–1942), mittelständischer Unternehmer wie sein Vater im Bereich der Lederproduktion und seit 1903 Präses des Vereins für Reise-predigt, Publikationen wie Der gläubige Kaufmann und sein Gewissen (1906). Sein Bruder Walter Alfred Siebel (1867–1941), Fabrikant in Freudenberg und Schriftführer im Verein für Reisepredigt, gehörte zu den Gründervätern des 1902 entstandenen Verbandes gläubiger Kaufleute und Fabrikanten, später Verband christlicher Kaufleute, heute Christen in der Wirtschaft (Albrecht-Birkner 2013: 204–208). W. A. Siebel publizierte u. a. über Die Missionsaufgabe gläubiger Kaufleute und Fabrikanten (1903) und über Fleiß und Maßhalten im Beruf, erschienen 1904 und in zweiter Auflage 1908. Die angestrebte christliche Berufsethik umschrieb W. A. Siebel 1909 so: „‘Die Kinder dieser Welt sind klüger denn die Kinder des Lichts‘, sagt der Herr. Damit ist nicht gesagt, daß wir die Dummen sein sollen. Wir müssen suchen, überall dabei zu sein und unseren ganzen Einfluß dahin geltend machen, die Unehrlichkeit zu entfernen und der Ehrlichkeit Bahn zu brechen.“ (Verband christlicher Kaufleute 1977: 7).

Die Siegerländer Gemeinschaftsbewegung war zugleich durch eine Verwurzelung in der Arbeiterschaft, hier speziell auch in der Bergarbeiterschaft, gekennzeichnet (Plaga-Verse 2017: 99–101). In ihrer auf einer flächendeckenden Befragung von Gemeinschaften beruhenden Darstellung von 1903 betonen Christian Dietrich und Ferdinand Brockes, dass das Siegerland diesbezüglich nur mit der Gegend um Zwickau in Sachsen vergleichbar sei, was eine für die üblichen zeitgenössischen Entwicklungen ungewöhnliche religiöse Aktivität von Industriearbeitern überhaupt implizierte (Dietrich/Brockes 1903: 189). Die enge Verbindung vor allem mit der Bergarbeiterschaft erkläre, weshalb sich die Gemeinschaften insbesondere in damaligen Bergmannsdörfern verbreiteten und Mitglieder der Gemeinschaften auch in den Bergarbeitergewerkschaften führende Rollen spielten (ebd.). Die These, dass diese zeitgleiche Verwurzelung religiösen Laienengagements in Unternehmertum und Arbeiterschaft im Siegerland eine besondere soziale Pazifizierung mit sich gebracht habe, ist inzwischen widerlegt worden (Seidel 1995).

PLURALISIERUNG VON INSTITUTIONEN RELIGIÖSER LOW CULTURE SEIT DEM SPÄTEN 19. JAHRHUNDERT

Ab 1881 enthalten die Protokolle der Siegener Kreissynode eine eigene Rubrik „Dissidentenwesen“, unter der zunächst v. a. das Problem der Abendmahlsfeiern in den Gemeinschaften behandelt wurde (Kreissynode Siegen 1881–1933). Im Jahre 1902 verfasste W. A. Siebel eine ausführliche Apologie, in der er diese Abendmahlsfeiern als „weitere Ausbildung des Kirchleins in der Kirche“ verteidigte (Siebel 1902: 5). Er verdeutlichte in einem historischen Rückblick zudem, dass die Einführung der Abendmahlsfeiern in den Gemeinschaften eine Maßnahme Tilmann Siebels gegen die Abwanderung von Kirchenmitgliedern zu den sog. Darbysten gewesen sei. Gemeint war die sich auf den Iren John Nelson Darby (1800–1882) berufende sog. Brüderbewegung, auch Christliche Versammlung genannt, die sich in Siegen seit den 1850er-Jahren etabliert hatte (Heinemann 2002: 10-23; Kreissynode Siegen 1883: 3). Damit benannte W. A. Siebel eine seit der Mitte des 19. Jahrhunderts virulente Konkurrenzsituation zwischen dem Verein für Reisepredigt und der Brüderbewegung, die als Konflikt zwischen verschiedenen Facetten religiöser low culture interpretiert werden kann.

Was diese verschiedenen Versionen religiöser low culture trotz zahlreicher theologischer Übereinstimmungen unterschied, war ihr Verhältnis zur Landeskirche als etablierter religiöser high culture. Der Verein für Reisepredigt verfolgte weiterhin die Strategie, innerhalb derselben seine bottom-up-Impulse geltend zu machen, was die Landeskirche mit einem letztlich toleranten Umgang mit den Abendmahlsfeiern in den Gemeinschaften honorierte (vgl. u. a. Kreissynode Siegen 1884: 4f). Die Brüderbewegung hingegen verstand und etablierte sich als Alternative zur religiösen high culture – also als ‚Kirchlein neben der Kirche‘ – und setzte damit sowohl diese als auch die high culture-nahe low culture des Vereins für Reisepredigt unter Druck.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitete sich das Feld der Konkurrenz unter den religiösen low-culture-Initiativen im Siegerland weiter aus – die Rubrik „Dissidentenwesen“ in den Synodalprotokollen spiegelt dies aus landeskirchlicher Sicht. Hierzu gehörten die großen neuen Freikirchen – die ‚Kirchen neben der Kirche‘ – wie die seit 1879 in Siegen nachweisbare methodistische Gemeinschaft (vgl. Weiß, Allianz 2011: 269). Der Gemeinschaftsverband signalisierte den Methodisten, dass sie in Siegen nicht erwünscht seien (Weiß, Allianz 2011: 269). Dennoch blieben die Methodisten und machten um 1900 durch gut besuchte evangelistische Open-Air-Veranstaltungen von sich reden, verloren im Laufe des 20. Jahrhunderts aber an Bedeutung. Schroffer verlief die Auseinandersetzung zwischen dem Verein für Reisepredigt und den Baptisten, die seit den 1870er-Jahren vom Rheinland herkommend im Siegerland Fuß zu fassen versuchten. So warf Jakob Gustav Siebel d. Ä. dem Kölner Baptistenprediger Eduard Scheve (1836–1909) 1878 „Proselytismus“ im Siegerland vor (ebd.). Dennoch entstanden ab 1900, zunächst als ‚Stationen‘ der Kölner Gemeinde, baptistische Gemeinden im Siegerland. Hinzu kamen zahlreiche weitere Akteure im Feld religiöser low culture, so 1882 die Freie Evangelische Gemeinde (FeG) im Sinne einer eigenständigen kirchlichen Institution nach dem Vorbild der entsprechenden Gründung von 1854 in Barmen und Elberfeld. Sie bildete sich als Abendmahlsversammlung, hervorgegangen aus Hausversammlungen, und ist heute eine der größten FeGs in Deutschland. Um 1900 etablierte sich u. a. die Heilsarmee in Siegen (Weiß, Allianz 2011: 263f u. ö.).9

Langfristig sind fließende Übergänge zwischen den baptistischen Gemeinden (EFGs), den Versammlungen der Brüderbewegung und den FeGs zu beachten. Die enge Verbindung von Baptisten und Brüderversammlungen erklärt sich aus deren Zusammenschluss zum Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden im Jahre 1942 – seitdem heißt die Siegener Versammlung Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Siegen-Weststraße. Mehrere ursprüngliche Versammlungen der Brüderbewegung sind heute explizit oder faktisch FeGs. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert haben aber auch die landeskirchlichen Gemeinschaften im Siegerland in wachsender Intensität freikirchliche Strukturen ausgebildet. Ein naheliegender Grund hierfür war, dass das Konzept ‚Kirchlein in der Kirche‘ von Anfang an ein Spannungsfeld markierte. Ein wesentlicher Faktor aber war auch die sich durch die anderen Akteure im Bereich religiöser low culture, die alle auf Eigenständigkeit gegenüber der Landeskirche setzten, ergebende Konkurrenzsituation. Theologisch hat insbesondere die Brüderbewegung mit ihrer Betonung der Wiedergeburt als von der (Kinder-) Taufe getrenntem, bewusst vollzogenem Bekehrungsakt und einer daraus resultierenden, an klaren moralischen Ansprüchen orientierten Lebensführung Einflüsse auf die Gemeinschaften ausgeübt, die fundamentalistische Tendenzen verstärkten (Beel 1999: 18-32).

Erste Beispiele der Trennung von Gemeinschaften in eine kirchenkonforme und eine freikirchliche Richtung gab es schon Ende des 19. Jahrhunderts (Weiß, Allianz 2011: 266f). Als sich der Verein für Reisepredigt 1974 in Evangelischer Gemeinschaftsverband Siegerland und Nachbargebiete e. V. umbenannte und eine neue Satzung gab, entfiel die Vorgabe, dass sich die Arbeit innerhalb der Landeskirche vollziehen solle; in der Satzung von 1987 wurde auch die Relevanz der Bekenntnisschriften relativiert (Beel 1999: 14, 37), die Satzung von 2001 weist gar keinen Bezug zur Landeskirche mehr auf. Besonders markant waren die Entwicklungen auf der Leitungsebene: War z. B. Walter Alfred Siebel in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch Mitglied des Presbyteriums, der Siegener Synode und der Westfälischen Provinzialsynode gewesen, traten 1993 der damalige Verbandspräses und Bauunternehmer Willi Quast (gest. 2003) und dessen Ehefrau aus der Landeskirche aus. Zur Begründung verwiesen sie u. a. auf die historisch-kritische Bibelauslegung, „Ideologieanfälligkeit“ und Politisierung der Kirche sowie auf Faktoren, durch die die Landeskirche „massiv die göttlich biblischen Maßstäbe und Ordnungen“ verlasse, wie z. B. die Frauenordination und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare (ebd.: 38–41, Zitate 39f.).10

Zeitgleich etablierte der Siegener Gemeinschaftsverband die Stadtmission als faktisch freikirchliche Gemeinde (ebd.: 41f). Seitdem ist in den Siegerländer Gemeinschaften die Tendenz, die jeweils eigene Gemeinschaft als Gemeinde zu verstehen und somit freikirchliche Strukturen oder ‚Kirchlein neben der Kirche‘ zu etablieren, gewachsen.11 In diesem spezifischen Feld religiöser low culture vollzogen sich aber auch neue high-low-Differenzierungen: So spaltete sich von der Stadtmission 1999 wiederum die Bibelgemeinde Siegen ab – um Bibeltreue vermeintlich noch konsequenter umzusetzen, als man es in der von der Landeskirche getrennten Stadtmission praktizierte.12 Insgesamt nimmt die Bedeutung der Gemeinschaften ab, obwohl deren Jugendverbände – der 1875 gegründete Christliche Verein Junger Männer und der 1901 ins Leben gerufene Jugendbund für Entschiedenes Christentum13 – im Siegerland nach wie vor recht attraktiv zu sein scheinen. Unter den Akteuren im Feld religiöser low culture konnte sich die Pfingstbewegung im 20. Jahrhundert im Siegerland zunächst kaum etablieren, was mit einer grundlegenden Ablehnung derselben als theologischer low culture durch die sich hier als high culture verstehende Gemeinschaftsbewegung zu tun hatte. Nachhaltig Fuß fassen konnte in Siegen ab 1984 aber die in Kalifornien entstandene charismatisch und zugleich biblizistisch ausgerichtete Calvary Chapel – die erste und bis heute eine der größten Gemeinden dieser Art in Europa. Die Attraktivität der Calvary Chapel wie auch vieler FeGs und EFGs für junge Menschen erklärt sich nicht zuletzt aus dem erfolgreichen Einsatz von christlicher Popmusik bei der Überwindung der Kluft zwischen konservativen religiösen Inhalten und der Mainstream Culture (Kopanski et al. 2021).

SCHLUSSBEMERKUNG

Für die dargestellte, besondere religiöse Vielfalt im Protestantismus im Siegerland gibt es keine monokausale Erklärung. Es dürfte die sich aus der Summe an sozialen, konfessionellen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergebende spezifische Konstellation sein, die hier als Ermöglichungsbedingung eine Rolle spielt. Weiteren Aufschluss hierzu können Vergleiche mit anderen Gebieten inner- und außerhalb Deutschlands bieten, die unter Übernahme des entsprechenden Labels aus den Südstaaten der USA inzwischen als Bible belts in den Fokus des Interesses gerückt sind (vgl. etwa zum Erzgebirge im Osten Deutschlands Albrecht-Birkner 2023).

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