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Entstehung und Arbeitsweise eines verwaltungshistorischen Periodikums


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Nimmt man den ersten Band des JEV zur Hand – er wurde im April 1989 veröffentlicht, also noch in Unkenntnis der großen politischen Wende, die sich in jenem Jahr in Europa zu vollziehen begann – und schlägt das Vorwort auf, so stößt man auf folgende programmatische Aussage: »Das vorliegende Jahrbuch ist im wesentlichen auf das 17. bis 20. Jahrhundert ausgerichtet und von seinem wissenschaftlichen Zugriff her interdisziplinär und komparativ angelegt, das heißt zugleich am Reichtum und an der Bündelung der theoretischen Perspektiven und empirischen Erträge interessiert. Zu seiner europäischen Dimension gehört neben dem Vergleich auch das Studium des zwischen den einzelnen Ländern stattfindenden kulturellen Austauschs.« Mit der Ausrichtung auf Europa, heißt es darüber hinaus, werde »zugleich die Gelegenheit wahrgenommen, die Entwicklung der europäischen Union mit einer historischen Grundlegung ihrer administrativen Bezüge wissenschaftlich zu begleiten«. Wie kam es zu diesem Programm, das letztlich zwanzig Bände trug?

Erinnerungen werden mit der Zeit immer lückenhafter, auch stilisieren sie sich zunehmend. Insofern war ich froh, dass ich die Einladung, für die vorliegende erste Nummer einer neuen verwaltungshistorischen Zeitschrift etwas von der Gründung und aus der Werkstatt des JEV zu berichten, in der beruhigenden Gewissheit annehmen konnte, dafür auf noch recht vollständige Akten zurückgreifen zu können. Die Last des Papiers rief in mir freilich die Last der Arbeit wach, die ich als Herausgeber und Redakteur damit gehabt habe. Daher blätterte ich in den Akten zunächst durchaus mit Skepsis, doch wuchs alsbald die Neugier, und zuweilen trat auch Vergnügen hinzu. Manches hatte ich vergessen, über manches ließ sich staunen. Am Schluss steht die Erleichterung, nunmehr das meiste entsorgen zu können.

Der Verlagsvertrag, abgeschlossen mit dem Nomos Verlag in Baden-Baden, wurde von mir Anfang August 1988 unterzeichnet. Er verpflichtete beide Seiten zunächst für fünf Bände und reservierte mir im Fall der Kündigung das Recht am Titel und Projekt des JEV. Zu einer Kündigung seitens des Verlags ist es nicht gekommen. Gekündigt habe ich selbst, angesichts meiner Emeritierung und des damit verbundenen Fortfalls jener Mittel an Finanzen und Personal, die der Lehrstuhl für öffentliches Recht und europäische Verwaltungsgeschichte, den ich in der Hansestadt Greifswald an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität innehatte, dem JEV zur Verfügung stellen konnte. Als ich 1992 von der Georg-August-Universität Göttingen einem Ruf nach Greifswald folgte, an eine bereits im 15. Jahrhundert gegründete Universität, deren Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät allerdings 1945 durch die sowjetische Militäradministration geschlossen worden war und nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erst wieder aufgebaut werden musste, da hatte ich die ersten Bände des JEV schon im Gepäck.

Die Idee zu seiner Gründung war mir im Sommer 1987 gekommen. Zuvor, ab September 1986, hatte ich in Florenz eine fruchtbare Zeit als Jean-Monnet-Fellow am Europäischen Hochschulinstitut (European University Institute [EUI]) verbracht und mich dabei zur Hauptsache mit einem Vergleich deutscher und französischer Verwaltungsrechtswissenschaft in der Zeit von 1880 bis 1914 befasst, der sich auf eine wissenschaftssoziologische, quantitative Zeitschriftenanalyse stützte. Beides, die Idee zur Gründung des JEV und das Projekt einer komparativen Analyse verwaltungsrechtlicher Fachzeitschriften, stand in Zusammenhang mit dem »Arbeitskreis für europäische Rechts- und Wissenschaftsgeschichte der Verwaltung«, zu dessen Entstehung ich Ende 1984 die Initiative ergriffen hatte. Dieser Arbeitskreis sollte aus meiner Sicht zwei Ziele verfolgen. Das erste bestand darin, ein kollektives Forschungsprojekt mit dem Arbeitstitel »Verwaltungsprofession und Verwaltungs(rechts)wissenschaft in Frankreich und Deutschland angesichts des Aufgabenwandels der öffentlichen Verwaltung (18./19. Jh.)« zu unterstützen. Ausgangspunkt war dabei eine These, die ich in einem kurz zuvor veröffentlichten, ziemlich kritischen Rezensionsaufsatz zu den 1983 erschienenen ersten beiden Bänden des im Auftrag der Freiherrvom-Stein-Gesellschaft von Kurt G. A. Jeserich, Hans Pohl und Georg-Christoph von Unruh herausgegebenen Handbuchs zur deutschen Verwaltungsgeschichte entwickelt hatte

Erk Volkmar Heyen, »Professionalisierung und Verwissenschaftlichung: Zur intellektuellen Struktur der deutschen Verwaltungsgeschichte«, in: Ius Commune. Veröffentlichungen des Max-PlanckInstituts für europäische Rechtsgeschichte 12 (1984), S.235–251, hier S. 244 ff.

. Die These lautete, wie ich im ersten Rundbrief zur Gründung des Arbeitskreises schrieb, »daß die Verwaltungs(rechts)wissenschaft historisch nur im Bezug auf die jeweilige Wahrnehmung und Bewältigung der Verwaltungsaufgaben […] durch die Beamtenschaft zu begreifen ist und daher deren Rekrutierung und Ausbildung sowie deren rationale und emotionale Orientierungsmuster (Argumentationsweisen, Einstellungs- und Verhaltensstandards) auch wissenschaftsgeschichtlich zu berücksichtigen sind. Der Entwicklungszusammenhang von Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsprofession und Verwaltungswissenschaft bestimmt die kulturelle Identität einer Verwaltung und ihr geistiges Reproduktions- und Wandlungspotential«. Das zweite Ziel bestand in der »Institutionalisierung der ganzen Forschungsrichtung (u. a. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses)«. Von den beteiligten Wissenschaftlern wurde erwartet vergleichend zu arbeiten, sei es allein oder in Zusammenarbeit mit anderen.

Es ist unschwer zu erkennen, dass das Thema des ersten JEV-Bandes (»Formation und Transformation des Verwaltungswissens in Frankreich und Deutschland [18./19. Jh.]«) aus dem Initiativprojekt des Arbeitskreises hervorgegangen ist. Doch ist auch das Thema des zweiten, 1990 erschienenen Bandes (»Konfrontation und Assimilation nationalen Verwaltungsrechts in Europa [19./20. Jh.]«), das sich ebenfalls stark auf Frankreich und Deutschland bezieht, diesem Arbeitskreis geschuldet, wenngleich es zunächst nicht im Vordergrund stand. Zum ersten Thema wurde Ende April 1987 im angenehmen, der Zusammenarbeit förderlichen Ambiente der Werner-Reimers-Stiftung in Bad Homburg v. d. H. ein Kolloquium durchgeführt, finanziert von der Stiftung Volkswagenwerk und dem französischen CNRS (Centre National de Recherche Scientifique; Département des Sciences de ľHomme et de la Société; Recherche et co-opération internationales: Programme franco-allemand).

Wie das JEV ist auch schon meine frühere Beschäftigung mit der europäischen Verwaltungsgeschichte aus einem wissenschaftshistorischen Interesse und einem weiter greifenden, politischen und kulturellen Interesse an Frankreich erwachsen. Um diese Besonderheit verständlich zu machen, möchte ich auf die Entstehung und Entfaltung dieser Interessen etwas näher eingehen, zumal dabei auch Personen und Institutionen hervortreten, die zu dem wissenschaftlichen Netzwerk gehören, mit dessen Hilfe ich das JEV betreiben konnte (I.). Danach werde ich auf die eigentliche Gründungsphase des Jahrbuchs zurückkommen und anschließend den Blick auf seine Arbeitsweise richten (II.).

I

Wissenschaftlich sozialisiert wurde ich als Jurist. Während meiner Studenten-, Doktoranden- und Referendarszeit von 1963 bis 1973 – für die Bundesrepublik Deutschland Jahre des gesellschaftlichen und politischen Umbruchs, der sich auch erheblich auf das Staats- und Verwaltungsrecht sowie die darauf bezogenen Wissenschaften auswirkte – interessierte mich die geschichtliche Dimension des Rechts nicht sonderlich. Dennoch beachtete ich selbstverständlich die damalige Studienordnung, sodass ich an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Vergleich zum heute in Deutschland Üblichen sehr viele und durchweg mehrstündige historische Vorlesungen belegte, darunter auch eine zur »Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Neuzeit«.

Obwohl in einem Anwaltshause aufgewachsen, hatte ich mich nur mit einigem Zögern für ein Studium der Rechtswissenschaft entscheiden können. Zwar war ich im väterlichen Bücherschrank auf Gustav Radbruchs »Rechtsphilosophie« (in der angereicherten, von Erik Wolf herausgegebenen vierten Auflage von 1950) gestoßen, hatte das Werk fleißig gelesen, mit Anstreichungen sowie einigen Ausrufe- und Fragezeichen versehen und mich von ihm zu eigenen kleinen Texten anregen lassen. Aber den juristischen Arbeitsalltag, über den bei Tisch viel gesprochen wurde, fand ich doch weniger verlockend. Im ersten Semester war ich deswegen zugleich an der Philosophischen Fakultät immatrikuliert, wo ich bei den Philosophen einer Lehrveranstaltung zum Zahlbegriff von Gottlob Frege folgte und mich bei den Musikwissenschaftlern über neue deutsche Musik informierte sowie im Kontrapunkt übte. Die nötige Klarheit ergab sich erst im Laufe der beiden folgenden Semester, die ich in Paris verbrachte, eingeschrieben an der Faculté de Droit et des Sciences économiques, doch nicht für einen gewöhnlichen Studiengang, sondern als auditeur libre. Dieser Status ermöglichte mir, das Veranstaltungsprogramm in seiner ganzen Breite zu nutzen und dabei bekannten Professoren zu begegnen. So hörte ich unter anderen den Verwaltungsrechtler Georges Vedel, den Politikwissenschaftler Maurice Duverger, den Rechtsvergleicher René David und den Rechtsphilosophen Michel Villey. In den ehrwürdigen Hörsälen der Fakultät in der Nähe von Panthéon und Jardin du Luxembourg erschienen die Professoren noch ausnahmslos in ihren Talaren und dozierten sitzend vom erhöhten Katheder aus. Ich war beeindruckt, wunderte mich freilich, mit welcher Hingabe die Studenten mitschrieben. Die Anregungen in Paris waren vielfältig. Sie weckten ein dauerhaftes Interesse an Frankreich und brachten mich außerdem zu dem Entschluss, nach meiner Rückkehr an die Kieler Universität ein ordentliches Jurastudium zu beginnen und es in handwerklicher Hinsicht zügig durchzuführen, jedoch die philosophischen Grundfragen von Recht und Rechtswissenschaft darüber nicht aus den Augen zu verlieren und meinen juristischen Horizont nach einer gewissen Zeit wieder gegenüber den Staatsund Gesellschaftswissenschaften zu öffnen.

Eine historische Perspektive für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der öffentlichen Verwaltung gewann ich erst an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Im Rahmen meines Referendariats hatte ich dort 1969/70 ein Semester studiert und mich dabei vom multidisziplinären Zuschnitt dieser postuniversitären Ausbildungsstätte – heute nennt sie sich »Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften« – angezogen gefühlt. Ich sah darin eine sinnvolle Ergänzung meines sozialwissenschaftlichen und philosophischen Aufbaustudiums, dem ich an der Universität Konstanz, einer Neugründung voller reformerischer Ideen, zur Vorbereitung einer juristischen Dissertation nachging. Bei den Philosophen Friedrich Kambartel und Jürgen Mittelstraß stieß ich auf die sogenannte Erlanger Schule, deren Hauptrepräsentanten Paul Lorenzen und Wilhelm Kamlah sich um eine neuartige, analytischer Sprachphilosophie verpflichtete Grundlegung nicht nur der Logik, sondern auch der Ethik und Anthropologie bemühten und damit ebenfalls normativen Disziplinen von der Art der Rechtswissenschaft etwas zu sagen hatten. Diese Konstanzer Erfahrungen und Selbstfindungen

Dokumentiert ist davon einiges in meiner Dissertation: Das staatstheoretische und rechtstheoretische Problem des Beliehenen. Ein Beispiel für den Zusammenhang von Rechtsdogmatik und praktischer Philosophie, Berlin 1973, und in meinem ersten, bei Theodor Viehweg eingereichten Aufsatz: »Bedingungen einer Rekonstruktion rechtlichen Argumentierens. Zum Verhältnis von Philosophie und Rechtswissenschaft«, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie [ARSP] 60 (1974), S.353–375.

brachte ich mit, als ich zum Oktober 1973 erneut nach Speyer kam, um an der Hochschule als Wissenschaftlicher Assistent tätig zu werden, und zwar am Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie sowie Soziologie, den seit dem Wintersemester 1962/63, in der Nachfolge von Arnold Gehlen, der Schweizer Hans Ryffel innehatte. Wie Gehlen arbeitete Ryffel an einer philosophischen Anthropologie, nur dass er die Berechtigung genuin normativer Fragestellungen, in kritischer Auseinandersetzung mit der klassischen Tradition (namentlich Rousseau und Kant), gegen deren, wie er es nannte, empiristische Verkürzung durch Biologie und Soziologie nachdrücklich verteidigte. Von dieser Warte aus konzentrierte er sich auf eine philosophische Anthropologie des Politischen, die er als Grundlegung der Wissenschaften von Staat, Recht, Politik und Verwaltung verstand

Bekannt wurde er vor allem durch zwei Bücher: Grundprobleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Philosophische Anthropologie des Politischen, Neuwied, Berlin 1969; Rechtssoziologie. Eine systematische Orientierung, Neuwied, Berlin 1974; zu seinem Blick auf Gehlen siehe: »Der Beitrag von Arnold Gehlen zur philosophischen Anthropologie«, in: Arnold Gehlen zum Gedächtnis. Vorträge vom 21. Juni 1976 in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1976, S. 11–22; und, posthum veröffentlicht: »Die normative Problematik bei Arnold Gehlen. Das Gute zwischen Verhaltenssteuerung und Sinnstiftung«, in: Helmut Klages, Helmut Quaritsch (Hg.), Zur geisteswissenschaftlichen Bedeutung Arnold Gehlens. Vorträge und Diskussionsbeiträge des Sonderseminars 1989 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1994, S.3–7.

. Da er vor der Übernahme des Speyerer Lehrstuhls an hochrangiger Stelle in der Schweizer Bundesverwaltung gearbeitet hatte, konnte ihm Praxisferne nicht so leicht vorgeworfen werden. Er war eine freiheitlich und natürlich demokratisch gesinnte Persönlichkeit, in seinen Grundüberzeugungen auf knorrige Art standfest, im persönlichen Umgang aber durchaus aufgeschlossen und hilfsbereit. Ich verdanke ihm viel, vor allem Grundsätzliches und die Ermunterung, meinen beruflichen Weg auf der Universität zu suchen, wenngleich ich zu seinem Bedauern in meiner wissenschaftlichen Arbeit schon recht bald eine Richtung einschlug, die mich von der Philosophie entfernte

Einer Kernfrage, die ich an ihn richtete, bin ich in einem Aufsatz nachgegangen: »Geschichtsphilosophie oder Ethik? Zur Interpretation des ›Übergangs von vorgegebener zu aufgegebener Normativität‹ in Hans Ryffels philosophischer Anthropologie des Politischen«, in: Ders. (Hg.), Vom normativen Wandel des Politischen. Rechts- und staatsphilosophisches Kolloquium aus Anlaß des 70. Geburtstages von Hans Ryffel, Berlin 1984, S.43–53. Siehe auch meine Rede: »Persönliches zur Politischen Philosophie Hans Ryffels«, in: Erinnerung an Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Ryffel. Ansprachen anläßlich der akademischen Gedenkfeier. Speyer, 11. Juli 1990, Speyer 1990, S.38–45.

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Zunächst war von Geschichte noch nicht viel die Rede, vielmehr suchte ich meine Konstanzer wissenschaftstheoretischen Lernprozesse für die Verwaltungswissenschaft fruchtbar zu machen, verbunden mit kritischen Glossen zur funktionalen Systemtheorie (Niklas Luhmann) und zur materialistischen Politökonomie (Karl Marx)

Erk Volkmar Heyen, »Erfahrung und Begründung in der Verwaltungswissenschaft: Grundprobleme interdisziplinärer Verständigung«, in: Die Verwaltung 9 (1976), S.433–451.

. Auch befasste ich mich, angeregt von Ryffels Positionen, mit dem Status, der einer philosophischen Anthropologie im Verhältnis zu den Human-, Geistes-, Sozial- und also auch den Verwaltungswissenschaften zukommt.

Erk Volkmar Heyen, »Zum Verhältnis von philosophischer und wissenschaftlicher Anthropologie«, in: ARSP 64 (1978), S. 509–533, hier S. 522 ff; zu den miteinander kontrastierenden, aber nach meinem Verständnis auch einander ergänzenden Positionen von Gehlen und Kamlah.

Auf die genuin normative, die ethische Dimension wollte ich dabei, wie Ryffel, nicht verzichten. Insofern blieb ich »alteuropäisch«; die sogenannte Postmoderne tropfte an mir ab, als ein Gerede, das sich spätestens in der Zeit eigener existenzieller Not als solches offenbaren würde, weil sich im Schrei dieser Not die Notwendigkeit genuin normativen Fragens und Antwortens unabweisbar zur Geltung bringe

Dieses anthropologische Interesse hat sich bei mir erhalten. Für einen Tagungsvortrag – »Kulturanthropologische Probleme internationaler Rechtsbeziehungen«, in: Ernst-Joachim Lampe (Hg.), Beiträge zur Rechtsanthropologie, Wiesbaden, Stuttgart 1985, S. 190–198 – schrieb ich, mit Blick auf die europäische Entwicklungshilfe in Ländern der damals sogenannten Dritten Welt (190): »Während der gewöhnliche, dogmatisch orientierte Jurist dahin tendiert, das Recht zu isolieren und in Reinkultur zu ziehen, versucht der Kulturanthropologe es in seiner gewachsenen Umwelt, dem Wurzelboden, zu belassen und vor Ort, gewissermaßen im Biotop, zu beobachten und zu verstehen. Auf eine vereinfachende Formel gebracht: jener denkt vorzugsweise technisch, dieser ökologisch.« Und den Gehalt meiner letzten Monografie (Verwaltete Welten – Mensch, Gemeinwesen und Amt in der europäischen Malerei, Berlin 2013) kennzeichne ich, wenn auch eher beiläufig, als eine »politisch-administrative Anthropologie eigener Art, in der Grundmuster des Handelns und Beurteilens in ihren historisch differenzierten diskursiven und visuellen Ausformungen in Erscheinung treten« (S. 4).

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Doch war ich zwischenzeitlich auf einen Weg gestoßen, der mich mit den Jahren immer weiter in die vielgestaltige und verschlungene Geschichte von Recht und Verwaltung führen sollte: den Weg der Wissenschaftsgeschichte, insbesondere der Geschichte der Rechtsdogmatik, das heißt der systematischen, um die konstruktive Herausarbeitung von sogenannten Rechtsinstituten bemühte Erschließung des geltenden Rechts, welche die Fülle der einzelnen Rechtsnormen überschaubar und für das juristische Alltagsgeschäft leichter handhabbar macht. Zur Vorbereitung eines Habilitationsprojekts hatte ich mich nämlich mit den Zielen und Verfahren der bisherigen Geschichtsschreibung der Rechtsdogmatik befasst, sie vor dem Hintergrund damals aktueller Auseinandersetzungen um eine Theorie der Geschichtsschreibung im Allgemeinen und der Wissenschaftsgeschichtsschreibung im Besonderen kritisch kommentiert, daraus Konsequenzen gezogen und das Ergebnis veröffentlicht. Unter anderem regte ich an, die Geschichte der die Rechtsdogmatik absichtsvoll tragenden Gründe stärker als bisher durch eine Geschichte der jenseits solcher Gründe wirksamen Ursachen zu ergänzen, auf der psychischen Ebene des einzelnen Wissenschaftlers ebenso wie auf der sozialen und politischen Ebene des institutionellen Rahmens, innerhalb dessen er arbeitet

Erk Volkmar Heyen, »Philosophische Perspektiven zur Geschichtsschreibung der Rechtsdogmatik«, in: ARSP 62 (1976), S.476–495, hier S.491 ff.

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Worin aber bestand mein Habilitationsprojekt? Ursprünglich hatte ich erwogen, der Frage nachzugehen, auf welche Weise sich die fundamentalen Umbrüche im politischen System Deutschlands in der Zeit von 1871 bis 1945 auf die Teleologie und Methodologie der Verwaltungsrechtswissenschaft ausgewirkt haben. Es zeigte sich jedoch schnell, dass für das Gelingen eines solch weiträumigen Vergleichs die Quellenarbeit noch gar nicht getan war, ich also zu dieser Arbeit am besten selbst einen Beitrag leistete. Dafür bot sich das Werk von Otto Mayer an, dem ersten deutschen Klassiker der Verwaltungsrechtswissenschaft. Da Ryffel mein Betreuer war, konzentrierte ich mich zunächst auf die rechts-, staats- und wissenschaftsphilosophischen Aspekte, ein mühseliges Unterfangen, hat sich doch Mayer dazu nie in größeren und systematisch angelegten Zusammenhängen geäußert. Ein tragfähiges Konzept für eine Habilitationsschrift ergab sich daraus noch nicht. Die Fragestellung musste erweitert werden. Ich dachte an eine Untersuchung der Wissenschaftspraxis meines Protagonisten, also eine Analyse der bei der Darlegung einzelner verwaltungsrechtlicher Rechtsinstitute anzutreffenden Argumentationen, fürchtete aber, da ich Ryffel als Betreuer unbedingt behalten wollte, eine zu starke Akzentverschiebung in meiner Habilitationsschrift. Dagegen kam ein Öffentlichrechtler als zusätzlicher Betreuer durchaus in Betracht, und zwar Helmut Quaritsch, den es 1972 von der unruhigen Freien Universität in West-Berlin nach Speyer gezogen hatte. Er war Mitherausgeber der Zeitschrift »Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte«, wissenschaftshistorisch stark interessiert und zudem bereits durch einschlägige Veröffentlichungen bekannt geworden, insbesondere zur frühneuzeitlichen Staatstheorie (in den 80er-Jahren wird er sich intensiv mit dem wissenschaftlichen Werk von Carl Schmitt auseinandersetzen und um Nüchternheit und Differenzierung bemühte Stellungnahmen vorlegen). Quaritsch war aus deutlich anderem Holz als Ryffel, aber, in der Tat, ich konnte ihn gewinnen. Er legte mir größtmögliche Unvoreingenommenheit ans Herz; ich dürfe mir keine vordergründigen »Kriminalisierungen« zuschulden kommen lassen, wie er sie zum Beispiel in marxistisch inspirierter Literatur, aber auch in manchen Stellungnahmen des Sozialhistorikers Hans-Ulrich Wehler am Werke sah. Die Neuausrichtung meines Projekts wurde stark durch den Umstand beeinflusst, dass ich Ende 1976 Mayers Nachlass aufspüren konnte und dadurch in die Lage versetzt wurde, seine Persönlichkeit weitaus umfassender und eindringlicher einzuschätzen, als dies sein gedrucktes Werk gestattete – eine Erweiterung, die auch Quaritsch einleuchtete und die er sehr begrüßte. Mit meiner im September 1980 eingereichten Habilitationsschrift

Druckfassung: Otto Mayer. Studien zu den geistigen Grundlagen seiner Verwaltungsrechtswissenschaft, Berlin 1981. Mit dem Ende Januar 1981 erfolgten Abschluss des Habilitationsverfahrens wurde mir die Lehrbefugnis für Rechts- und Sozialphilosophie und öffentliches Recht verliehen.

legte ich ein ganz aus den persönlichen Quellen gearbeitetes Mosaikbild vor, in dem Mayers Auffassung von Gegenstand und Aufgabe der Verwaltungsrechtswissenschaft in mehreren einander teils übergeordneten, teils durchdringenden Schichten an seine Auffassungen von Rechtswissenschaft und Rechtsstaat, von Recht und Staat sowie von Gesellschaft, Volk und Familie zurückgebunden wird und damit neben den politischen auch die kulturellen und religiösen Facetten seines Denkens hervortreten.

Mit einem solchen idiografischen Verfahren konnte zwar die Eigenart von Mayers Position herausgearbeitet werden, aber natürlich war damit noch wenig darüber gesagt, was der Verwaltungsrechtswissenschaft im Kreis der Verwaltungswissenschaften in Deutschland oder anderen Ländern zum Durchbruch und Aufstieg verholfen hatte und was einer solchen Entwicklung entgegenstand. Dazu äußerte ich mich dann in meiner Antrittsvorlesung, die ich in Speyer als Privatdozent in dem der Habilitation nachfolgenden Semester zu halten hatte, und zwar mit einem vergleichenden Blick ins europäische Ausland, aber auch mit einem Blick auf ein damals neues Forschungsfeld meiner Hochschule: die öffentliche Verwaltung in Entwicklungsländern

Erk Volkmar Heyen, »Entwicklungsbedingungen der Verwaltungsrechtswissenschaft«, in: Der Staat 22 (1983), S.21–32. Gehalten wurde die Antrittsvorlesung im Juli 1981, sodass auf sie bereits in der Einleitung zur Druckfassung meiner Habilitationsschrift hingewiesen werden konnte. Als wesentliche Voraussetzung für eine eigenständige und fruchtbare Verwaltungsrechtswissenschaft wird die Ausbildung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit benannt, die in der Lage und willens ist, das wissenschaftlich konturierte Verwaltungsrechtswissen aufzunehmen und anzuwenden – auch dies ein Beispiel für den Zusammenhang von Verwaltungsaufgabe, Verwaltungsprofession und Verwaltungswissenschaft.

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Dabei konnte ich auf Kenntnisse zurückgreifen, die ich aus meiner Arbeit an einem neuen, diesmal kollektiven Forschungsprojekt gewonnen hatte: dem Projekt einer Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa. Anhand einer Reihe von Landesberichten sollten die verallgemeinerungsfähigen Bestimmungsfaktoren der Wissenschaftsentwicklung deutlicher hervortreten und so von den nationalen Eigentümlichkeiten besser unterschieden werden können. Die ersten Einladungen dafür waren bereits im Februar 1979 hinausgegangen.

Hier halfen mir vor allem die Öffentlichrechtler und Verwaltungswissenschaftler Roman Schnur und Georges Langrod mit Namen und Adressen.

Schnur, der 1968 nach Speyer auf einen Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht berufen worden war, inzwischen aber in Tübingen lehrte, hatte ich persönlich im Wintersemester 1969/70 kennengelernt, als ich bei ihm ein Seminar über »Verwaltung in der Demokratie« besuchte und auch ein Referat hielt (parallel dazu nahm ich bei Ryffel an einem Seminar über »Probleme des Marxismus« teil, in dem vor allem über Marx selbst gesprochen wurde). Schnur hatte vielfältige wissenschaftliche Interessen, die ihn über das geltende öffentliche Recht weit hinausführten. In den 50er-Jahren arbeitete er als Redaktionssekretär beim »Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie« unter der Leitung von Theodor Viehweg. Er zeigte sich fasziniert vom wissenschaftlichen Werk Carl Schmitts und fand engen persönlichen Kontakt zu ihm. 1962 gründete er zusammen mit Ernst-Wolfgang Böckenförde, Gerhard Oestreich und anderen die Zeitschrift »Der Staat« und 1968 unter anderen zusammen mit Ernst Forsthoff, bei dem er sich habilitiert hatte, die Zeitschrift »Die Verwaltung. Zeitschrift für Verwaltungswissenschaft«, für die er lange Jahre die Geschäftsführung und Redaktion übernahm. Da diese Zeitschrift – wie »Der Staat« – ebenfalls historisch sehr interessiert war, zählte auch sie einen Historiker zu ihren Herausgebern (zunächst Reinhart Koselleck, anschließend Rudolf Morsey). Schnur entwickelte schon früh ein ausgeprägtes Faible für Frankreich, später auch für Polen und Ungarn (»Mitteleuropa«), und verfügte insoweit über ungewöhnlich gute wissenschaftliche Kontakte.

Auf Langrod hatte mich bereits Heinrich Siedentopf, der Nachfolger von Schnur auf dem Speyerer Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und zuvor dessen Assistent und Habilitand, aufmerksam gemacht. Langrod war 1948 aus Krakau nach Frankreich emigriert und inzwischen, mit einem Schwerpunkt auf der vergleichenden Verwaltungswissenschaft, directeur de recherche am CNRS geworden, woraus sich ein weit gespanntes Netz internationaler Beziehungen ergab. Er engagierte sich persönlich für meinen Sammelband, indem er den Landesbericht für Frankreich übernahm. Langrod war es auch, dem gegenüber ich im Oktober 1979 ein weiteres, nunmehr wieder von mir allein durchzuführendes Projekt zur Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft erwähnte, nämlich einen deutsch-französischen Vergleich für die Zeit von der Gründung des Deutschen Reiches beziehungsweise der Dritten Republik bis zum Ersten Weltkrieg. Auf meine Frage, ob er für ein solches Projekt eine finanzierte Arbeitsmöglichkeit in Frankreich sehe, meinte er, dass es wohl am besten im Rahmen des CNRS zu verfolgen sei, doch blieb er hinsichtlich der Finanzierbarkeit skeptisch – eine Einschätzung, die auch von Michel Lesage geteilt wurde, der in Ivry, einem Pariser Vorort, einen dem CNRS zugeordneten Service de recherches juridiques comparatives leitete. Gespräche mit Langrod und Lesage Anfang Juni 1980 führten zu keinem günstigeren Ergebnis. Als ich anlässlich dieses Parisbesuchs auch das Deutsche Historische Institut aufsuchte und seinem Direktor Karl Ferdinand Werner meine Ideen vortrug, wurde auch hier deutlich, dass nicht der institutionelle Arbeitsort das Problem war, sondern die Finanzierung.

Unverhofft ergab sich aber in Deutschland eine Möglichkeit, nach der Habilitation meine wissenschaftsgeschichtliche Arbeit fortzusetzen, und zwar im Rahmen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main (MPI). Unter der Leitung seines Gründungsdirektors Helmut Coing war dieses Forschungsinstitut wesentlich zivilrechtlich ausgerichtet. Da das Staats- und Verwaltungsrecht des 19. und 20. Jahrhunderts dabei keine Berücksichtigung gefunden hatte, lag eine Anfrage meinerseits nicht nahe

Gleichwohl hatte sich ein erster Kontakt zum MPI bereits 1977 ergeben, und zwar zu zwei Institutsmitarbeitern, die im Rahmen der »Ius Commune Sonderhefte« die aufkommende Diskussion über Ziele und Verfahren der Rechtsgeschichtsschreibung belebten und daher mein Interesse weckten: Johannes-Michael Scholz (Hg.), Vorstudien zur Rechtshistorik, Frankfurt am Main 1977; und Filippo Ranieri (Hg.), Rechtsgeschichte und quantitative Geschichte, Frankfurt am Main 1977. Beide Bände habe ich im ARSP vorgestellt.

. Als Coing 1979 aus der Leitung des MPI ausschied, wurden jedoch mit Walter Wilhelm und Dieter Simon zwei Nachfolger bestellt, die zwar ebenfalls keine Öffentlichrechtler waren, doch über eine Restrukturierung des Instituts nachzudenken hatten. Im April 1980 bat ich Wilhelm um den Text eines Vortrags, der mich in Zusammenhang mit Otto Mayer interessierte, und schickte ihm bei dieser Gelegenheit den Separatdruck eines Aufsatzes über Mayers kommunalpolitische Verwaltungspraxis. Zwei Wochen später erhielt ich von Simon, damals geschäftsführender Direktor des MPI, die Einladung, für die umzugestaltende Institutszeitschrift »Ius Commune« einen Bericht zum Forschungsstand der Verwaltungsrechtsgeschichte zu schreiben. Wenn ich ihr auch nicht sogleich nachkommen wollte (ich verwies auf meinen in Arbeit befindlichen Sammelband), so war mir damit doch eine Anfrage zugegangen, die auf eine bemerkenswerte programmatische Öffnung der Institutsarbeit hindeuten konnte. Ende Juni kam es zu einem Gespräch zwischen Simon, Wilhelm und mir über mögliche gemeinsame Forschungsinteressen. Nach einigem Hin und Her – Anfang Dezember übermittelte ich eine sechsseitige Gedankenskizze über »Geschichte der Rechtswissenschaft«, in der ich einen Akzent auf das öffentliche Recht setzte und auch die Absicht einer Tagung sowie meine Idee eines deutsch-französischen Vergleichs zur Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft erwähnte – und nach ein paar Schwierigkeiten, die in dem noch nicht ausreichend geklärten Verhältnis zwischen den beiden Direktoren ihre Ursache hatten, wurde ich zum April 1981 als Wissenschaftlicher Referent ins MPI aufgenommen.

Als Morgengabe brachte ich meinen Sammelband mit. Die Harmonisierung und Redaktion der ausländischen Landesberichte erwies sich als sehr zeitaufwendig, konnte aber bis August 1981 abgeschlossen werden. Der Inhalt überzeugte die Direktoren, sodass sie den Band gern in die Reihe der »Ius Commune Sonderhefte« aufnahmen

Erk Volkmar Heyen, Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa. Stand und Probleme der Forschung, Frankfurt am Main 1982.

. Ich hatte natürlich auch ein neues Forschungsprojekt zu entwickeln. Wir verständigten uns darauf, rechtswissenschaftliche Kommunikationsprozesse zu untersuchen und dabei der Entstehung »herrschender Lehren« besondere Beachtung zu schenken. Die opinio doctorum oder opinio communis, ein Topos der juristischen Argumentationslehre, sollte in den unübersichtlichen Raum faktischer Meinungsbildung hineingestellt und auf diese Weise Methodengeschichte mit Literaturgeschichte verbunden werden. Als ein besonderer Untersuchungsschwerpunkt schälte sich alsbald ein bis dahin vernachlässigtes Kommunikationsmedium heraus: die Fachzeitschriften, unter Beschränkung auf die Zeitschriften des Verwaltungsrechts und unter Nutzung quantitativer Methoden, die durch den starken Aufschwung, den die elektronische Datenverarbeitung (EDV) damals erlebte, in ganz anderem Umfang als bisher nutzbar geworden waren. Am Projekttitel – »Die deutsche Verwaltungsrechtswissenschaft in ihren Zeitschriften 1871–1914. Studien zur Profilierung einer neuen juristischen Disziplin« – erkennt man, dass hier der Ausgangspunkt für das bereits eingangs erwähnte deutsch-französische Zeitschriftenprojekt liegt. Ich entwickelte ein EDV-taugliches Instrumentarium für die Inhaltsanalyse von Aufsätzen und erprobte es bei der Gewinnung von Themen- und Methodenprofilen, die ich entsprechend der professionellen Herkunft der Autoren variierte; ein Verfahren, das dem meiner biografischen Mayer-Studien geradezu entgegengesetzt war und damit die mir wichtige methodische Vielfalt wissenschaftshistorischer Untersuchungen demonstrieren sollte. Dabei ließ ich die europäische Dimension meiner verwaltungshistorischen und wissenschaftssoziologischen Fragestellungen nicht aus den Augen, vielmehr organisierte ich im Frühling 1983 und im Herbst 1984 zwei thematisch einschlägige Kolloquien, deren wichtigste Beiträge weiter ausgearbeitet und von mir im Rahmen der »Ius Commune Sonderhefte« herausgegeben wurden

Erk Volkmar Heyen (Hg.), Wissenschaft und Recht der Verwaltung seit dem Ancien Régime. Europäische Ansichten, Frankfurt am Main 1984; Erk Volkmar Heyen (Hg.), Historische Soziologie der Rechtswissenschaft, Frankfurt am Main 1986. Beide Kolloquien wurden von der Stiftung Volkswagenwerk gefördert, das erste zudem vom CNRS.

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In diesen frühen 80er-Jahren erfuhr die Verwaltungshistoriografie auch eine institutionelle Unterstützung auf internationaler Ebene. Anfang Oktober 1981 erhielt ich von Yves Chapel, der für meinen ersten Sammelband den belgischen Landesbericht übernommen hatte, die Einladung, an der Gründung einer am Brüsseler Institut International des Sciences Administratives (IISA) einzurichtenden verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe mitzuwirken. Chapel war directeur de recherche am IISA und zugleich Mitglied eines verwaltungshistorischen Arbeitskreises am Institut Belge des Sciences Administratives, der von André Molitor geleitet wurde, einem ehemaligen hohen Staatsbeamten und professeur émérite der Université Catholique de Louvain, wo er der Unité des relations internationales et ďadministration publique zugeordnet war. Mit ihm stand ich bereits seit Frühjahr 1978 in Kontakt; er war es auch, der mich auf Chapel aufmerksam gemacht hatte. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe, die der Programmdiskussion vorbehalten war, fand Anfang Dezember 1982 in Brüssel statt. Zusammengekommen war ein kleiner Kreis von fünfzehn Personen, mit mir als einzigem Deutschen. Hier sah ich Lesage wieder und lernte Molitor und Chapel auch persönlich kennen, zudem unter anderen Jean Tulard, Historiker an der Sorbonne, am Institut ďÉtudes Politiques und an der École Pratique des Hautes Études in Paris, und Sabino Cassese, Verwaltungsrechtler an der Scuola Superiore della Pubblica Amministrazione in Rom, die ich später, zusammen mit Molitor, in den Beirat des JEV einladen sollte, sowie Guy Thuillier, einen hohen Beamten des französischen Rechnungshofs (Cour des Comptes), der auf dem Feld der französischen Verwaltungsgeschichte mit Tulard zusammenarbeitete. An die Öffentlichkeit trat die Arbeitsgruppe auf dem XIX. Internationalen Kongress für Verwaltungswissenschaften, der von der IISA organisiert wurde und im September 1983 in West-Berlin stattfand. Ich selbst hatte einen der drei Vorträge übernommen und sprach – auf Französisch, wie von Molitor gewünscht – über Perspektiven und Probleme einer vergleichenden Geschichte der Verwaltungswissenschaften.

Erk Volkmar Heyen, »Problèmes et perspectives ďune histoire comparée des sciences administratives«, veröffentlicht 1984 im ersten, noch im DIN A4-Format erschienenen Heft der vom IISA herausgegebenen »Cahiers ďHistoire de ľAdministration«, S. 10–16. Zu dieser Schriftenreihe siehe Klaus-Gert Lutterbeck, Die »Cahiers ďHistoire de ľAdministration« des »Institut International des Sciences Administratives«, in: JEV 17 (2005), S.327–349.

In den folgenden Jahren traf ich auf den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe außer den Genannten noch manch anderen, den ich in der einen oder anderen Form für die Mitarbeit am JEV gewinnen konnte.

Da mein Vertrag beim MPI, der im Frühjahr 1983 um zwei weitere Jahre verlängert worden war, Ende März 1985 auslief (Simon und Wilhelm hatten ein Jahr zuvor ihre Arbeitsgebiete neu abgesteckt und dabei entschieden, den öffentlichrechtlichen Akzent, den ich ins Institut eingebracht hatte, nicht weiter zu verfolgen), stand ich erneut, wie schon nach meiner Habilitation, vor der Frage, ob ich mich als Öffentlichrechtler »normalisieren« und voll in die universitäre Juristenausbildung einsteigen oder aber vorrangig meine wissenschaftshistorische Forschungslinie weiterverfolgen sollte. Die Bewerbungslage hinsichtlich einer Professur war für mich ungünstig; es fehlte an passenden Ausschreibungen. So ergab sich die Antwort fast von allein. Vor allem wollte ich doch mein Zeitschriftenprojekt komparativ ausbauen und französische Fachzeitschriften des Verwaltungsrechts untersuchen. Dazu musste ich aber für eine gewisse Zeit an einer für meine Zwecke gut ausgestatteten Bibliothek in Frankreich arbeiten. Als Mitte November 1984 die Brüsseler verwaltungshistorische Arbeitsgruppe in Paris tagte, in den Räumen des Conseil ďÉtat, der an der Place du Palais Royal residiert, nutzte ich die Gelegenheit zu mehreren Sondierungsgesprächen. Von Lesage, inzwischen directeur général des IISA, erfuhr ich, dass die Aussichten, vom CNRS finanziert zu werden, sich nicht verbessert hatten, zumal es dort zwischen Juristen samt Rechtshistorikern und Sozialwissenschaftlern erhebliche Spannungen gebe (auf den Kooperationsvertrag zwischen MPI und CNRS konnte ich mich nicht mehr berufen, da ja mein Ausscheiden aus dem MPI bevorstand). Bessere Aussichten ergaben sich auch nicht im Deutschen Historischen Institut; Werner sagte mir zwar einen Arbeitsplatz zu, aber die Finanzierung müsse von dritter Seite kommen, da ihm nur für Doktoranden und Habilitanden, nicht aber für Habilitierte Mittel zur Verfügung stünden. Dasselbe Ergebnis hatte ein Gespräch mit Pierre Legendre, der Mitglied im Beirat des MPI war und bei meinem zweiten Sammelband mitgearbeitet hatte. Er lud mich ein, mein deutsch-französisches Zeitschriftenprojekt und den von mir bereits erwogenen »Arbeitskreis für europäische Rechts- und Wissenschaftsgeschichte der Verwaltung« gewissermaßen in der Form einer Außenstelle des MPI bei ihm anzusiedeln, das heißt an der Université Paris I (Panthéon / Sorbonne), Centre ďÉtudes et de Recherches sur ľAdministration Publique. Doch eine Finanzierung konnte auch er nicht anbieten.

Erfolg hatte hingegen mein Anfang März 1985 bei der Fritz-Thyssen-Stiftung eingereichter und von Coing befürworteter Antrag auf Gewährung eines einjährigen Forschungsstipendiums. Damit wollte ich aber inzwischen nicht mehr nach Paris

Der Kontakt zu Legendre riss daraufhin ab. In einem Brief vom März 1986 schrieb ich an Johannes-Michael Scholz: »Leider bleiben meine Briefe an ihn schon seit längerem unbeantwortet. Ich bin zum Jünger nun mal nicht geeignet; ob es vielleicht daran liegt?«

, sondern nach Aixen-Provence, wohin mich der Rechtshistoriker Jean-Louis Mestre, den ich aufgrund unserer Zusammenarbeit an meinem zweiten Sammelband schon recht gut kannte, eingeladen hatte. Er unterrichtete dort an der Faculté de Droit et de Science politique der Universität Aix-Marseille III und hatte gerade eine »Introduction historique au Droit administratif français« verfasst, die das Ancien Régime betraf und von ihm für das 19. Jahrhundert fortgeschrieben werden sollte

Siehe dazu meinen Rezensionsaufsatz: »Eine französische Verwaltungsrechtsgeschichte«, in: Der Staat 26 (1987), S. 127–134, wo ich dieses Buch in die damalige französische Verwaltungshistoriographie einordne. Von Legendre war damals vor allem zu nennen: Histoire de ľAdministration de 1750 à nos jours, Paris 1968.

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Bevor ich nach Aix aufbrach, vertrat ich im Sommersemester 1985 noch einmal, wie schon während meiner Zeit am MPI, den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Mannheim, den Gerd Roellecke innehatte, aber aufgrund seines Rektoramts nicht voll wahrnehmen konnte. Auch versammelte ich Anfang Juli einige deutsche Mitglieder meines gerade gegründeten Arbeitskreises im Konferenzraum des MPI. Neben den Rechtshistorikern Heinz Mohnhaupt und Reiner Schulze waren die Historiker Rüdiger vom Bruch, Albert Cremer, Jochen Hoock, Alf Lüdtke, Wolfram Siemann und Bernd Wunder gekommen

Als ich Wunder Ende Februar 1985 einlud, dem Arbeitskreis beizutreten, nahm er sogleich die Einladung an und bemerkte dabei im Blick auf meinen Rezensionsaufsatz über die »Deutsche Verwaltungsgeschichte« von Jeserich, Pohl und von Unruh (siehe oben Anm. 1), er habe ihn »mit Vergnügen gelesen. Die erste angemessene Besprechung dieser Kompilation«. Zur selben Zeit äußerte sich auch Lüdtke brieflich dazu, verband aber seine Zustimmung mit der Befürchtung, »daß es nur wenig offene Kritik wie die Ihre geben wird; umso wichtiger natürlich, dass Sie sie geschrieben haben.«

. Wir sprachen über die bereits eingangs genannten beiden deutsch-französischen Forschungsprojekte und deren Realisierbarkeit sowie über unsere persönlichen Forschungsinteressen. Darüber hinaus berichtete Wunder von dem seit Anfang des Jahres an der Universität Konstanz bestehenden Sonderforschungsbereich »Verwaltung im Wandel« (SFB 221 der Deutschen Forschungsgemeinschaft), an dem er mit einem historischen Projekt beteiligt war.

Zum Oktober zog ich mit meiner Frau und unseren drei Kindern in die Provence. Eine Wohnung fanden wir vor den Toren von Aix in Éguilles in einem alten Haus provenzalischen Stils mit herrlichem Blick nach Süden ins weite Land; es war aber im Winter schlecht zu heizen und unter dem Einfluss des Mistral doch recht kalt. Mestre gewährte jede Unterstützung. So konnte ich mich mit den französischen Zeitschriften des Verwaltungsrechts vertraut machen, die ausgewählten Aufsätze studieren und entsprechend meiner am MPI betriebenen Inhaltsanalyse für eine quantitative Untersuchung EDV-gerecht verschlüsseln. Von Éguilles aus betreute ich auch meinen Arbeitskreis weiter. Mitte April 1986 führte ich in Paris Gespräche mit einigen jener französischen Kollegen, die Interesse bekundet hatten, auf die eine oder andere Weise mitzuarbeiten. Besonders erfreulich war, dass zur selben Zeit beide Projekte in ein human- und sozialwissenschaftliches Betreuungs- und Förderungsprogramm des CNRS, das neu geschaffene Programme franco-allemand, aufgenommen wurden. In Hinnerk Bruhns, dem damaligen Leiter dieses Programms, den ich Anfang Dezember 1985 in Paris zu einem ersten Gespräch aufgesucht hatte, fand ich einen aufgeschlossenen und, wie sich später herausstellen sollte, dauerhaft wohlmeinenden und sehr verlässlichen Unterstützer meiner verwaltungshistorischen Forschungsrichtung

Den Hinweis auf Bruhns und sein Programme franco-allemand erhielt ich im März 1985 auf einem Kolloquium des Wissenschaftskollegs zu Berlin, und zwar von Joachim Nettelbeck, dem Sekretär des Wissenschaftskollegs. Mit ihm hatte ich im Wintersemester 1969/70 in Speyer das bereits erwähnte, von Schnur geleitete Seminar »Verwaltung in der Demokratie« besucht und gemeinsam über »Kontrolle mittelbarer Staatsverwaltung« referiert.

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In den neun Monaten meines Frankreichaufenthalts schaffte ich es zwar, die für meine komparative Untersuchung erforderlichen Basisdaten zu gewinnen, doch stand mir deren quantitative Auswertung noch bevor

Nach Speyer zurückgekehrt begann ich diese Auswertung zunächst hinsichtlich der »Revue générale ďadministration«. Sie führte zu zwei Aufsätzen: »Science et action: sur la culture de ľesprit juridique dans ľespace administratif«, in: André-Jean Arnaud (Hg.), La culture des revues juridiques françaises, Mailand 1988, S. 105–122; »Penser le droit communal sous la IIIe République: aspects sociaux«, in: Ebenda, S. 123–140.

. Auch war über die Leistungsfähigkeit meines Forschungsansatzes noch gründlicher nachzudenken. Da traf es sich gut, dass mir im Februar 1986 ein weiteres Stipendium zugesprochen worden war und ich damit zum September für ein Studienjahr als Jean-Monnet-Fellow an das EUI (Department of Law) in Florenz wechseln konnte. Oberhalb des Zentrums gelegen, in San Domenico di Fiesole, bot es mir, außer dem täglichen Blick auf die im Tal des Arno sich erhebende Silhouette der Stadt, erfreuliche Bibliotheksverhältnisse, insbesondere im Zeitschriftenbereich, eine sehr kompetente EDV-Betreuung und anregende Gespräche mit Vertretern unterschiedlicher Disziplinen, namentlich mit dem Rechtstheoretiker Gunther Teubner, der meine Bewerbung unterstützt hatte. Teubner war damit befasst, Luhmanns inzwischen autopoietisch gewendete Systemtheorie auf den Rechtsbereich zu übertragen. Ich diskutierte mit ihm intensiv mehrere Texte aus seiner Feder, sehr neugierig und freundschaftlich, aber doch mit dem Ergebnis, dass ich mich davon aus Gründen widerstreitender Empirie distanzierte

Einiges davon ist dokumentiert in: Systemic Interference and Social Segmentation of Scientific Legal Discourse: Some Theoretical Perspectives and Empirical Results in the Field of Continental Administrative Law, Florenz 1991 (EUI Working Papers in Law, No. 91/16).

. Die wissenschafts- und rechtssoziologischen Ansätze Pierre Bourdieus, die mir am MPI schon durch meinen Kollegen Johannes-Michael Scholz empfohlen worden waren und über die ich am EUI mit einem anderen Jean-Monnet-Fellow, dem mit Bourdieus Arbeiten vertrauten Soziologen Dominique Merllié von der Pariser École des Hautes Études en Sciences Sociales, ebenfalls sprechen konnte, überzeugten mich insofern mehr.

In Florenz kam ich mit meinem komparativen Zeitschriftenprojekt ein gutes Stück voran. Mit der Gewinnung von Herkunfts-, Themen- und Methodenprofilen auch für die französischen Zeitschriftenaufsätze ergaben sich erste wichtige Einblicke in Parallelen und Kontraste zur Entwicklung der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft. Die eigentliche Buchniederschrift erfolgte 1988, finanziert von einem Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft, das mir Simon schon Ende Juli 1986 in Aussicht gestellt hatte

Druckfassung, im Rahmen der »Ius Commune Sonderhefte« des MPI: Profile der deutschen und französischen Verwaltungsrechtswissenschaft 1880–1914, Frankfurt am Main 1989. Siehe auch meinen ersten Jahrbuchbeitrag: »Sur la segmentation institutionnelle du discours scientifique en droit administratif vers 1900. Ľapproche méthodologique en France et en Allemagne«, in: JEV 1 (1989), S. 207–220.

. Nun hatte ich Zeit für anderes, Zeit für die Universität und Zeit fürs JEV.

II

Wie bereits erwähnt, kam mir die Idee zu einem Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte, nachdem ich aus Italien nach Deutschland, genauer nach Speyer und an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften zurückgekehrt war. In dem im Juni 1987 noch von Florenz aus verschickten siebenten und letzten Rundbrief an die Mitglieder meines Arbeitskreises ist von einem Jahrbuch noch nicht die Rede. Es wird vielmehr auf die weitere Ausarbeitung der Beiträge zum Homburger Kolloquium eingegangen und als Abgabetermin der Oktober 1987 aufrechterhalten, um so eine Veröffentlichung bis Ende 1988 zu ermöglichen. Deren Ort bleibt jedoch noch unbestimmt (immerhin hatte mir Simon Ende Juli 1986 für beide Forschungsprojekte des Arbeitskreises die »Ius Commune Sonderhefte« in Aussicht gestellt).

Ferner rege ich in dem Rundbrief die Entwicklung eines »mehrjährigen Forschungsprogramms« an, um die Finanzierung weiterer Projekte und Tagungen zu erleichtern. »Daran könnte zugleich überprüft werden, ob es sich lohnt, eine eigene internationale Schriftenreihe zur europäisch-vergleichenden Verwaltungsgeschichte ins Leben zu rufen.«

Doch kamen mir diesbezüglich alsbald Bedenken. Gegenüber einer Schriftenreihe, so überlegte ich, hatte ein Jahrbuch den Vorteil einer größeren Flexibilität und einer leichter zu sichernden Kontinuität. Monografien waren zwar von der Aufnahme ausgeschlossen, nicht jedoch umfangreiche Aufsätze. Außerdem konnte ein Jahrbuch als Informations- und Diskussionsforum dienen und insoweit den bisherigen Arbeitskreis, unter gleichzeitiger Ausdehnung seiner Reichweite, ersetzen. Gegenüber einer Halbjahres- oder gar Vierteljahreszeitschrift hatte es den Vorteil eines geringeren Termindrucks; es musste nur die Regelmäßigkeit einer jährlichen Erscheinungsweise sichergestellt werden. Auch ließen sich so thematische Schwerpunkte von größerem Gewicht bilden. Und nicht zuletzt waren ja bereits die Themen der ersten beiden Bände gefunden. Für den Start eines solchen Unternehmens hatte ich genügend Erfahrungen gesammelt.

Erste Verlagsanfragen, in denen der Gedanke an eine Schriftenreihe noch nicht ganz aufgegeben war, verschickte ich bereits im August 1987. Am schnellsten und dabei zugleich aufgeschlossen reagierte der Nomos Verlag in Baden-Baden. Er hatte in Alfred Hoffmann einen Lektor, der nebenher mit einer rechtshistorischen Dissertation über E. T. A. Hoffmann in seiner Eigenschaft als preußischer Kammergerichtsrat befasst war und die anfängliche Skepsis des Verlagsleiters Volker Schwarze gegenüber einem historischen Projekt zu überwinden vermochte (seit 2002 ist Hoffmann selbst Verlagsleiter bei Nomos). Dies geschah freilich unter der Voraussetzung, dass die Herstellungskosten durch eine Druckbeihilfe abgedeckt wurden und keine Honorare zu zahlen waren. Ende Oktober 1987 fand in Speyer ein ausführliches Gespräch über Grundsätzliches statt, im darauffolgenden Frühjahr ein weiteres in Baden-Baden über die Gestaltung und technische Einrichtung unter Hinzuziehung von Peter Fehrenbach, dem Leiter der Abteilung Herstellung, mit dem ich bis zum Schluss des JEV sehr gut zusammenarbeiten konnte.

Aber von mir allein war die Herausgabe eines Jahrbuchs natürlich nicht zu bewältigen, zumal ich ja nach dem sich abzeichnenden Abschluss meines Zeitschriftenprojekts an die Universität streben würde und mich dort zweifellos ganz andere zeitaufwendige Arbeiten erwarteten. Wer also konnte mich bei der Herausgabe des Jahrbuchs unterstützen? Da ich mit zwei auf Deutschland und Frankreich ausgerichteten Themen beginnen wollte und im Programme franco-allemand des CNRS bereits einen Finanzier in Aussicht hatte, lag es nahe, Mestre als Ersten zu fragen. In Aix hatte ich ihn nicht nur als äußerst sachkundig und hilfsbereit, sondern als ebenso geduldig und zuverlässig erlebt. Wichtig war mir aber auch, die Verwaltungsgeschichte im JEV nicht auf Rechtsgeschichte zu reduzieren, und daher als Dritten im Bunde einen Historiker hinzuzuziehen, und zwar möglichst einen, der ebenfalls Interesse am deutsch-französischen Verwaltungsvergleich hatte. Dafür kam insbesondere Wunder in Betracht, sodass ich ihn schon Mitte September 1987 einlud. Da ich in Florenz die Reichhaltigkeit der italienischen Verwaltungsgeschichtsschreibung kennengelernt hatte und auch Mestre diese schätzte, empfahl es sich, des Weiteren einen tatkräftigen Italiener einzuladen, was im November geschah. Die Wahl fiel auf den Juristen und Historiker Guido Melis, den Cassese auf einer auch von mir besuchten Sitzung im Dezember 1985 in die Brüsseler verwaltungshistorische Arbeitsgruppe eingeführt hatte. Als Sarde unterrichtete er Verwaltungsgeschichte zunächst an der Universität von Sassari, am Dipartimento di Storia, später jedoch in Siena und Rom. Ebenfalls auf diese Weise persönlich kennengelernt hatte ich bereits im November 1984 Vincent Wright, fellow am Nuffield College der Universität Oxford, ein Politikwissenschaftler mit ausgeprägten historischen Neigungen, denen er insbesondere im Blick auf Frankreich nachging. Mit ihm ließ sich der Kontakt zur anglofonen Welt pflegen und der komparative Akzent des JEV weiter ausbauen. Wright war bereits sehr renommiert und entsprechend viel beschäftigt

Siehe meinen Nachruf: »Vincent Wright (1937–1999)«, in: JEV 11 (1999), S.XIII-XIV.

, sodass ich es vorzog, ihn erst vergleichsweise spät, im August 1988, in unseren Kreis zu bitten. Zu diesem Zeitpunkt war die Planung des JEV schon weiter vorangeschritten und vermochte daher noch stärker zu überzeugen. Wright zierte sich nicht, sondern sagte umgehend und höchst erfreut seine Unterstützung zu.

Die Verständigung auf das programmatische Vorwort fiel uns leicht. Jeder Band sollte einen vorher festgelegten thematischen Schwerpunkt haben. Doch sollten die Beiträge nicht in Länderberichten bestehen, die einem einheitlichen Fragenkatalog folgten, und ihnen auch kein zusammenfassender Generalbericht vorangestellt werden. So vollzog sich ja die Arbeit in der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe. Aber diese Arbeitsweise war in einem jährlichen Rhythmus nicht durchzuhalten und hatte zudem den Nachteil, sich in der Regel hauptsächlich auf eine Auswertung bereits veröffentlichter Literatur zu beschränken. Dagegen sollten die Beiträge zum jeweiligen thematischen Schwerpunkt des JEV darüber hinausgehen, also stets etwas Neues präsentieren, sei es durch Erschließung bislang ungenutzter Quellen oder durch Anwendung neuer Untersuchungsperspektiven und -methoden. Auch kam die in den Veröffentlichungen des IISA praktizierte Beschränkung auf die französische und die englische Sprache nicht in Betracht; das Deutsche musste selbstverständlich zugelassen werden, und das Italienische setzte ihm eine europafreundliche Note hinzu. Die Rubrik »Forum« sollte unabhängig vom thematischen Schwerpunkt »Gelegenheit zur Information und kritischen Aussprache« geben, wie es im Vorwort heißt. Dabei war nicht an Einzelrezensionen gedacht, da diese einen unerwünschten redaktionellen Aufwand mit sich gebracht hätten, sondern an Rezensionsaufsätze und Literaturberichte. Von der Rubrik »Varia« ist im Vorwort noch nicht die Rede, doch wird bereits darauf hingewiesen, dass für Beiträge außerhalb des thematischen Schwerpunkts Raum bleibt, »sofern sie dem Programm des Jahrbuchs entsprechen«, was zu einer in sich interdisziplinären oder komparativen Ausrichtung der Texte ermuntern sollte. »Dasselbe gilt ferner für theoretisch akzentuierte Arbeiten, auch wenn ihre empirische Grundlage noch national oder regional beschränkt ist.« Ein methodologischer Akzent war ebenfalls willkommen.

Neben dem engeren Kreis, den ich an der Herausgabe des JEV beteiligte, wurde zur weiteren Unterstützung ein Beirat für erforderlich gehalten, insbesondere von Mestre und Melis. Sie sahen darin ein Instrument, die wohlwollende Aufnahme des JEV beim Publikum und damit auch den Verkauf zu erleichtern (Mestre nannte den Beirat denn auch ein comité de patronage).

Was die Zusammensetzung betraf, so empfahl es sich, einen französischen und italienischen Akzent zu setzen, aber daneben auch Wissenschaftler aus kleineren europäischen Ländern zu berücksichtigen. Einen Teil der schließlich ausgewählten Beiratsmitglieder hatte ich bereits in der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe kennengelernt, neben den schon erwähnten Molitor, Tulard und Cassese, der inzwischen an die Facoltà di Giurisprudenza der Università di Roma »La Sapienza« gewechselt war, auch Louis Fougère, conseiller ďÉtat honoraire und secrétaire général der Association pour ľHistoire de ľAdministration française. Andere kannte ich vom MPI her, so die Rechtshistoriker António M. Hespanha aus Lissabon, mit dem ich bei meinem zweiten und dritten Sammelband zusammengearbeitet hatte, und Ditlev Tamm aus Kopenhagen. Persönlich unbekannt, aber von mehreren Seiten empfohlen waren mir Ettore Rotelli, Inhaber eines verwaltungshistorischen Lehrstuhls in Bologna und direttore generale des Mailänder Istituto per la Scienza delľAmministrazione Pubblica, das 1985 zwei dicke Bände über »ĽAmministrazione nella storia moderna« veröffentlicht hatte, und schließlich Hubert Izdebski, Professor für politische und juristische Ideengeschichte an der Universität Warschau, mit dem ich freilich schon 1982, in Zusammenhang mit meinem zweiten Sammelband, Briefkontakt aufgenommen hatte.

Ab Januar 1989 wurden die Treffen der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe auch zu Gesprächen über die Thematik und den Planungsstand der ersten fünf JEV-Bände genutzt. Hatte ich den allerersten noch ganz allein zu verantworten, so stand für den zweiten, der ja ebenfalls aus dem Arbeitskreis heraus entwickelt worden war, Mestre in der Mitverantwortung. Es folgten Wunder für den dritten Band zu »Beamtensyndikalismus in Frankreich, Deutschland und Italien«, Wright für den vierten über »Die Anfänge der Verwaltung der Europäischen Gemeinschaft« und Melis für den fünften zur »Bürokratisierung und Professionalisierung der Sozialpolitik in Europa (1870-1918)«. Wir waren uns einig, im Falle eines Erfolgs der ersten fünf Bände diese Verteilung der Verantwortung bei den nächsten fünf zu wiederholen. Die Planungen hinsichtlich des Themas und seiner Konzeptualisierung sowie der einzubeziehenden Länder und Zeiträume mussten stets zeitig einsetzen, mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren, um so die Qualität der Beiträge und das jahresgerechte Erscheinen des JEV sicherstellen zu können. Das Internet gab es damals noch nicht. Man musste selbst die Namen und Adressen sachkundiger Wissenschaftler kennen oder aber jemanden, der sie kannte, und daher viele Briefe schreiben. Als günstig erwies es sich, zuerst jene einzuladen, deren Beitrag für das Gelingen eines Bandes als besonders wichtig angesehen wurde, da sich daraus Folgen für weitere Einladungen ergeben konnten.

Die Finanzierung war nicht einfach, denn es musste ja tunlichst eine Finanzierung über mehrere Jahre erreicht werden. Dafür kam auf deutscher Seite nur die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in Betracht, die aber, wie ich im November 1987 auf ihrer Bonner Geschäftsstelle erfahren hatte, die Vorfinanzierung von zwei Bänden verlangte. Diese Bedingung zu erfüllen gelang durch eine deutsch-französische Kooperation, nämlich zum einen mithilfe des CNRS, der mir auf Vorschlag von Bruhns’ Programme franco-allemand bereits im Juli 1988 20.000 FF für den ersten Band bewilligte und ein Jahr später noch einmal 26.000 FF für den zweiten, zum anderen mithilfe der Robert-Bosch-Stiftung, die mir im Februar 1989 bis zu 16.000 DM für beide Bände zur Verfügung stellte. Hatte ich geglaubt, damit die Anforderungen der DFG erfüllt zu haben, so sah ich mich enttäuscht, denn 1990 änderte die DFG ihre Förderungsrichtlinien für Periodika und verlangte einen dritten vorfinanzierten Band. Hier sprang erfreulicherweise der Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH ein, sogar mit einer Vollfinanzierung. Da die daraufhin von der DFG durchgeführte Begutachtung positiv verlief, erklärte sie sich nunmehr bereit, im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens die Herstellungskosten für die drei Folgebände abzudecken, unter Abzug der vom CNRS gewährten Druckbeihilfe von 17.500 FF je Band (rund 5000 DM). Damit konnte das JEV leben, seine Gründung war geglückt

Um Kosten zu sparen und damit den Bedarf an Druckbeihilfen zu senken, wurde ab dem neunten JEV-Band (1997) die Herstellung einer verfilmungsreifen (»reprofähigen«) Vorlage an meinen Lehrstuhl verlagert. Hier hat sich meine Sekretärin Sabine Wieland besonders verdient gemacht. Die Einsparungen waren beträchtlich. Sie ermöglichten auch, die Preise für einen JEV-Band von nun an bis zum Schluss stabil zu halten, nämlich den Subskriptionspreis bei 98 DM bzw. 55 EUR und den Ladenpreis bei 118 DM bzw. 65 EUR. Die Förderung seitens der DFG dauerte bis einschließlich des sechzehnten Bandes. Da die DFG durch weitere ausländische Finanziers entlastet zu werden wünschte, mir dies aber zu umständlich erschien, erfolgte die Finanzierung der letzten vier Bände des JEV durch meinen Lehrstuhl und die Fondation de la Maison des Sciences de ľHomme, die auf Bruhns’ Vermittlung hin vom zehnten JEV-Band an die Förderung seitens des CNRS ersetzte, wenn auch nach Absenkung des Umfangs.

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Der erste Band mit rund 350 dicht gesetzten Seiten hatte eine Verkaufsauflage von 400 Exemplaren. Der Absatz in den ersten zwei Jahren wurde in der Verlagskalkulation mit 120 Exemplaren angesetzt. Der Ladenpreis lag bei 78 DM (später 45 EUR). Eine erste Werbung – ein Prospekt, der neben dem programmatischen Vorwort und dem Inhaltsverzeichnis des ersten Bandes auch die Themen der weiteren vier JEV-Bände aufführte – erfolgte bereits Ende September 1988 auf dem Rechtshistorikertag in Bielefeld, eine Woche später auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Tübingen und Mitte März 1989 auf der Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar. Als eine wirkungsvolle Werbemaßnahme wurde auch angesehen, dass jeder Autor von seinem Aufsatz 25 Sonderdrucke zur Weiterverteilung erhielt. Ferner wurden die für Rechtshistoriker, Verwaltungswissenschaftler und Historiker wichtigsten Fachzeitschriften, vor allem im deutsch- und französischsprachigen Raum, aber auch darüber hinaus detailliert vom Erscheinen des ersten JEV-Bandes informiert und, sofern sie es wünschten, mit einem Rezensionsexemplar versorgt. In der Tat erschienen auch zahlreiche Rezensionen, durchweg neugierig im Ton, wohlwollend und lobend. Auf Rezensionen wurde auch in den folgenden Jahren großer Wert gelegt, denn wegen der von Band zu Band wechselnden Thematik konnten so immer neue Leserkreise angesprochen werden, wenngleich manche Zeitschriften, wie zum Beispiel leider auch die für den deutschsprachigen Raum besonders wichtige »Historische Zeitschrift«, sich dem JEV verweigerten, weil sie Periodika grundsätzlich von Rezensionen ausschlossen. Später kamen auch Sammelrezensionen über fünf oder zehn Bände sowie Rezensionsaufsätze zustande.

Neben der inhaltlichen Gesamtverantwortung für die JEV-Bände lag auch die Verantwortung für die technische Redaktion der Beiträge, für die den Autoren ein Merkblatt zur Verfügung stand, bei mir. War es zu Beginn noch durchaus gängige Praxis, maschinenschriftlich verfasste Texte einzureichen, so drängte ich doch von vornherein auf Disketten, da diese die Redaktionsarbeit beträchtlich erleichterten, auch wenn vorerst noch sehr unterschiedliche Betriebs- und Textverarbeitungssysteme verwendet wurden und daher wiederholt Konvertierungsprobleme auftraten.

Da die Autoren auf eine persönliche Einladung hin gearbeitet hatten, konnte man ihre Texte, über deren Ausrichtung und Inhalt zuvor ja nur eine verhältnismäßig grobe Verständigung möglich gewesen war, nicht ohne Weiteres ablehnen, wenn sie insgesamt oder in Teilen nicht gefielen. Vielmehr galt es dann, sich um die erforderlichen oder wünschenswerten Verbesserungen mit möglichst klaren und zugleich ermunternden Vorschlägen zu bemühen. Diese konnten die Gliederung und Gedankenführung, die Begrifflichkeit, den theoretischen oder methodischen Ansatz, die Literaturnachweise, aber auch einzelne Formulierungen betreffen und infolgedessen sowohl zu Präzisierungen als auch zu Kürzungen, Erweiterungen und Vertiefungen führen. Dazu wurden bei Bedarf nicht nur Stellungnahmen aus dem Herausgeberkreis und dem Beirat, sondern auch externe Gutachten eingeholt. Teilweise wurden ferner die Autoren eines Bandes miteinander ins Gespräch gebracht, ein dialogisches Moment, mit dem ich gute Erfahrungen machte. Den Sinn des Autors für Verbesserungen zu wecken und zu nutzen, hielt ich stets für eine zentrale Aufgabe der Herausgabe einer Zeitschrift, der die Beiträge nicht von allein zuströmen. Gleichwohl ließen sich Ablehnungen nicht immer vermeiden, so schon beim zweiten JEV-Band, für den ich auch insofern Lehrgeld zahlen musste, als ich scheinbar festen Zusagen und Absprachen über Termine und Inhalte zu viel Vertrauen entgegenbrachte und deswegen der Band dünner ausfiel als geplant. Allgemeine Abgabefristen waren für das regelmäßige Erscheinen des JEV zwar unerlässlich, wurden aber in Einzelfällen, falls angesichts der Wichtigkeit des Beitrags für den Band erforderlich oder wegen seiner Qualität wünschenswert, flexibel gehandhabt.

Dieses aufwendige, alle Beteiligten fordernde Verfahren hat zuweilen erstaunt. Zur Begründung konnte man aber auf die multidisziplinäre und multinationale Leserschaft des JEV verweisen, aus der sich besondere Anforderungen an die Verständlichkeit ergaben, und auch auf die Qualitätsanforderungen, denen das JEV durch die Begutachtungen seitens der DFG und des CNRS unterworfen war. Was mich persönlich betrifft, so mag ich es mit meinen Vorschlägen manchmal übertrieben haben. Im Ergebnis jedoch war man meist schon aufgrund des eigenen Verbesserungsinteresses damit zufrieden und dafür dankbar. Mit der Zeit fand ich immer mehr Vertrauen in meine Arbeit, sodass sie mir auch schneller von der Hand ging. Bei nicht deutschsprachigen Aufsätzen war ich natürlich auf die Hilfe von Melis, Mestre und Wright angewiesen. Insbesondere Wright wirkte hier vorbildlich sodass ich manches bei ihm lernen konnte, sprachlich ohnehin, aber auch hinsichtlich der Geschicklichkeit, die Transparenz und Prägnanz eines Textes zu erhöhen. Zudem kam ich zu der Einsicht, dass das Englische stilistisch durchaus anspruchsvoll ist und die Anforderungen an einen native speaker, dem man die Überprüfung einer Übersetzung anvertraut, nicht unterschätzt werden sollten.

Bei dieser Arbeitsweise blieb es bis einschließlich des zehnten JEV-Bandes (1998). Ich fühlte mich aber inzwischen durch die Herausgabe- und Redaktionstätigkeit zu stark in Anspruch genommen. Obwohl die Themen der einzelnen Bände von Anfang an im Editorial zwei Jahre im Voraus angekündigt wurden, wirkte dieser Hinweis nicht wie ein call for papers. Vielmehr mussten in der Regel alle Beiträge nach wie vor einzeln eingeworben werden. Auch hinsichtlich der Rubriken »Forum« und »Varia« kam verhältnismäßig wenig von allein auf den Tisch. Es sollte daher die Zahl meiner Unterstützer vermehrt werden, und ich begann ab Sommer 1997 mich mit Wright darüber auszutauschen

Anfang August 1997 schrieb er mir: »I agree about abolishing the Scientific Committee [Beirat]. I agree, too, with the broadening of the editorial board. Ultimately, however, a successful Review is the work of an enlightened dictator (namely, yourself) with a court of his or her own choice. Why not adopt the same policy as I have for my journal West European Politics? This involves your running the Yearbook as you do now, but for each issue identifying a ‘guest editor’ who is a specialist (and networked) in the subject concerned«.« Enlightened dictatorship – eine vielleicht tröstliche, aber nicht ganz leicht zu lebende Devise.

. Schließlich kam es zu einer fast vollständigen Erneuerung des Beirats und dem Versuch seiner Aktivierung. Möglichst viele der nunmehr zwölf Mitglieder sollten bereit sein, in Absprache mit mir den thematischen Schwerpunkt eines Bandes zu entwickeln und bis in die Redaktion der Beiträge hinein zu betreuen; im Gegenzug sollten sie dann aber auch mit ihrem Namen als Herausgeber dieser thematisch verbundenen Beiträge auf dem Einband erscheinen und entsprechend zitiert werden können. Darüber hinaus sollten sie, falls ihre besondere Fachkompetenz dies nahelegte, zur Kommentierung anderer Texte einschließlich konkreter Überarbeitungshinweise bereit sein, Vorschläge für die Rubriken »Varia« und »Forum« machen sowie mich beim Marketing des Jahrbuchs unterstützen. Melis, Mestre, Wright und Wunder wurden gebeten, in den neuen Beirat zu wechseln, um dort mit ihrer Erfahrung in diesem Sinne vorbildlich zu wirken

Erläutert wurden die Veränderungen im Editorial des elften Bandes. Von Mestre freilich war die Übernahme der Verantwortung für einen thematischen Schwerpunkt nicht zu erwarten, da ihn die Verfassungsrechtsgeschichte inzwischen deutlich mehr anzog als die Verwaltungsrechtsgeschichte. Ich wollte aber auf seinen Rat einstweilen nicht verzichten. Wright war nach einer schweren Erkrankung im Sommer 1999 gestorben und konnte daher nicht mehr, wie eigentlich geplant, im zwölften Band die Geschichte der Universitätsverwaltung zum Thema machen. Für ihn sprang, mit einem anderen Thema, Wunder ein.

. Leider erreichte die Entlastung nicht das Maß, das ich mir erhofft hatte, sodass der Beirat mit dem sechzehnten Band wieder verkleinert wurde und die Entwicklung und Betreuung des jeweiligen thematischen Schwerpunkts der letzten drei Bände, wie schon im Fall des fünfzehnten, Wissenschaftlern anvertraut wurde, die sonst nicht über längere Zeit mit dem JEV verbunden waren

Auch wurde die Gastherausgeberschaft, die in enger Zusammenarbeit mit mir erfolgte, nun nicht mehr auf dem Einband, sondern im Rahmen der Titelei und durch einen entsprechenden Zitiervorschlag verdeutlicht, eine Veränderung, die mit der Übernahme der Finanzierung des JEV durch meinen Lehrstuhl einherging (siehe Anm. 23), und im Editorial des siebzehnten Bandes, für dessen thematischen Schwerpunkt wieder Melis Verantwortung übernahm, Erläuterung fand.

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Der Absatz des JEV konnte mit den Jahren nicht so gesteigert werden, wie angesichts gleichbleibend erfreulicher Rezensionen und stets positiv ausfallender Begutachtungen seitens der DFG und des CNRS wohl erwartet werden durfte

Rolf Reichardt, um nur ein Beispiel zu geben, nannte das JEV in einer Rezension des ersten Bandes »eine so gelungene Bereicherung des wissenschaftlichen Zeitschriftenangebots, daß es binnen kurzem zur Standardausstattung aller historisch, juristisch und verwaltungswissenschaftlich ausgerichteten Bibliotheken gehören wird«; Zeitschrift für historische Forschung 19 (1992), S.499–502, hier S. 501.

. Im Gegenteil, es trat eine gegenläufige Tendenz ein, der auch durch wiederholte Werbemaßnahmen (Anzeigen, Zusendung von Prospekten an Institute und Bibliotheken des In- und Auslands, Rabattaktionen) kein nachhaltig wirksamer Widerstand entgegengesetzt werden konnte. Den höchsten Absatz erzielte bis Ende 2015 der erste Band mit 317 verkauften Exemplaren (die Marke von 300 wurde schon 1999 überschritten). Natürlich war es angesichts des interdisziplinären und komparativen Charakters des Jahrbuchs, seiner Mehrsprachigkeit und stark wechselnden Themen nicht überraschend, dass der Verkauf stärker bandweise, also außerhalb eines Fortsetzungsbezugs, erfolgte und der Absatz daher auch von Band zu Band schwankte, wobei manche Themen erst mit Verzögerung attraktiv wurden, wie zum Beispiel die Verwaltungsaspekte von Natur und Umwelt, von Steuer und Kataster, von Religion und Kirche. Aber daraus erklärt sich nicht die langfristige Tendenz eines fallenden Absatzes. Man mag sie auf Verbesserungen im System der Fernleihe und das immer qualitätvoller und preiswerter gewordene Kopieren einzelner Aufsätze zurückführen.

Einen wichtigeren, wenn nicht den entscheidenden Grund dafür, wenigstens in Deutschland, vermute ich jedoch eher in universitären Sparzwängen, den mit dem Anschwellen des Bücherangebots nicht mithaltenden, vielmehr schrumpfenden Etats der Universitätsbibliotheken: eine Entwicklung, der zuerst jene Forschungsinteressen zum Opfer fallen, die nicht den disziplinären Schwerpunkten der Universitäten und Fakultäten entsprechen. Man kann dies an den Fortsetzungsbezügen (Abonnements) des JEV ablesen. Laut einer Verlagsaufstellung vom Januar 1994 gab es nach dem Erscheinen der ersten fünf Bände davon 70, wovon 40 auf Deutschland entfielen. Im Juni 2005, mithin nach sechzehn Bänden, lag die Gesamtzahl bei 86, aber nur noch 26 (ca. 30 %) kamen aus Deutschland. Von den 60 Abonnements außerhalb Deutschlands entfielen 16 auf Italien, 8 auf die USA (darunter Harvard, Stanford und Yale)

In den USA war der Start des JEV von Beginn an positiv vermerkt worden. Robert Miewald meinte (American Review of Public Administration, 21 [1991], S. 85): »The present volume gets the series off to an excellent start und could very well serve as a model to American scholars.« Ich habe auch einmal im Interesse des JEV gezielt das US-amerikanische Publikum angesprochen: There are Many Paths Leading to Administrative History, and Some Lead through Europe, in: Administrative Theory & Praxis 22 (2000), S. 719–731.

und jeweils 7 auf Japan und Frankreich. Dass Frankreich hier keinen höheren Wert erreichte, dürfte einerseits mit der notorisch unbefriedigenden, weil grob unterfinanzierten und zugleich thematisch immer sehr auf Frankreich selbst ausgerichteten Ausstattung französischer Universitätsbibliotheken zu tun haben, aber auch damit, dass die Freiexemplare, die an die französischen Finanziers zu liefern waren, an die Bibliotheken französischer Forschungsinstitutionen weitergegeben wurden.

Lag es vielleicht aber auch an der Konzeption des JEV? War die Breite der Themen schädlich für das Abonnement? Führte die Vielfalt des disziplinären Zugriffs dazu, dass keine der dafür in Betracht kommenden Disziplinen (Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Politik- und Verwaltungswissenschaft) sich so richtig für das JEV zuständig fühlte, als die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp wurden, sodass im Zweifelsfall andere Periodika wichtiger erschienen? Hätte das JEV größere Aufmerksamkeit erfahren, wenn das Verständnis von Verwaltungsgeschichte enger gewesen und diese etwa stärker als Rechtsgeschichte begriffen worden wäre? War auch der geografische Zugriff zu weitläufig, die europäische Dimension doch weniger attraktiv als unterstellt?

Wie die Antworten auf solche Fragen auch ausfallen mögen, für mich selbst kann ich ohne Bedauern sagen: Es ist gerade diese Offenheit, die mich immer gereizt hat, der Facettenreichtum, der sich der öffentlichen Verwaltung europäischer Länder abgewinnen lässt. Das JEV hat insofern etwas von einem Garten, in dem vieles willkommen ist, nur keine Monokulturen, mögen sie sich nun der Tradition oder der Mode verdanken. In den Blick zu nehmen waren also nicht nur Behörden und Beamte in Staat und Stadt, nicht nur Wirtschaft und Wissenschaft, nicht nur Recht und Religion oder Macht und Moral – auch Kunst, Architektur, Literatur, Natur, Philosophie und Technik in ihrem Bezug zum Verwaltungshandeln.

Woher kommt diese Haltung? Ich bin seit meinen Schüler- und Studententagen gern Grenzgänger gewesen, aus Neugier, zur Erfrischung und Lockerung, manchmal auch aus Widerstand. Ich sah zwar ein, dass es Grenzen geben muss, denn Grenzen sorgen für überschaubare Verhältnisse, und erst in solcher Überschaubarkeit sind besondere Leistungen möglich. Aber an Grenzen haftet der Zufall, sie hätten anders verlaufen können und bleiben vorläufig – politisch, religiös, rechtlich, moralisch und wissenschaftlich betrachtet. Auch und nicht zuletzt die europäische Verwaltungsgeschichte zeugt davon.

HEYEN, Erk Volkmar: Das staatstheoretische und rechtstheoretische Problem des Beliehenen. Ein Beispiel für den Zusammenhang von Rechtsdogmatik und praktischer Philosophie, Berlin 1973. • »Bedingungen einer Rekonstruktion rechtlichen Argumentierens. Zum Verhältnis von Philosophie und Rechtswissenschaft«, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie [ARSP] 60 (1974), S.353–375. • »Philosophische Perspektiven zur Geschichtsschreibung der Rechtsdogmatik«, in: ARSP 62 (1976), S.476–495. • »Erfahrung und Begründung in der Verwaltungswissenschaft: Grundprobleme interdisziplinärer Verständigung«, in: Die Verwaltung 9 (1976), S.433–451. • »Zum Verhältnis von philosophischer und wissenschaftlicher Anthropologie«, in: ARSP 64 (1978), S.509–533. • Otto Mayer. Studien zu den geistigen Grundlagen seiner Verwaltungsrechtswissenschaft, Berlin 1981. • (Hg.) Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa. Stand und Probleme der Forschung, Frankfurt am Main 1982. • »Entwicklungsbedingungen der Verwaltungsrechtswissenschaft«, in: Der Staat 22 (1983), S.21-32. • »Professionalisierung und Verwissenschaftlichung: Zur intellektuellen Struktur der deutschen Verwaltungsgeschichte«, in: Ius Commune. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 12 (1984), S.235–251. • »Geschichtsphilosophie oder Ethik? Zur Interpretation des ›Übergangs von vorgegebener zu aufgegebener Normativität‹ in Hans Ryffels philosophischer Anthropologie des Politischen«, in: Ders. (Hg.), Vom normativen Wandel des Politischen. Rechtsund staatsphilosophisches Kolloquium aus Anlaß des 70. Geburtstages von Hans Ryffel, Berlin 1984, S.43–53. • (Hg.), Wissenschaft und Recht der Verwaltung seit dem Ancien Régime. Europäische Ansichten, Frankfurt am Main 1984. • »Problèmes et perspectives ďune histoire comparée des sciences administratives«, in: IISA (Hg.), Cahiers ďHistoire de ľAdministration 1 (1984), S. 10–16. • »Kulturanthropologische Probleme internationaler Rechtsbeziehungen«, in: Ernst-Joachim Lampe (Hg.), Beiträge zur Rechtsanthropologie, Wiesbaden, Stuttgart 1985, S. 190–198. • (Hg.), Historische Soziologie der Rechtswissenschaft, Frankfurt am Main 1986 • »Eine französische Verwaltungsrechtsgeschichte«, in: Der Staat 26 (1987), S. 127–134. • »Science et action: sur la culture de ľesprit juridique dans ľespace administratif«, in: André-Jean Arnaud (Hg.), La culture des revues juridiques françaises, Mailand 1988, S. 105–122. • »Penser le droit communal sous la IIIe République: aspects sociaux«, in: André-Jean Arnaud (Hg.), La culture des revues juridiques françaises, Mailand 1988, S.123–140. • Profile der deutschen und französischen Verwaltungsrechtswissenschaft 1880–1914, Frankfurt am Main 1989. • »Sur la segmentation institutionnelle du discours scientifique en droit administratif vers 1900. Ľapproche méthodologique en France et en Allemagne«, in: JEV 1 (1989), S.207–220. • »Persönliches zur Politischen Philosophie Hans Ryffels«, in: Erinnerung an Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Ryffel. Ansprachen anläßlich der akademischen Gedenkfeier. Speyer, 11. Juli 1990, Speyer 1990, S.38–45. • Systemic Interference and Social Segmentation of Scientific Legal Discourse: Some Theoretical Perspectives and Empirical Results in the Field of Continental Administrative Law, Florenz 1991. • »Vincent Wright (19371999)«, in: JEV 11 (1999), S.XIII-XIV. • »There are Many Paths Leading to Administrative History, and Some Lead through Europe«, in: Administrative Theory & Praxis 22 (2000), S.719–731. • Verwaltete Welten – Mensch, Gemeinwesen und Amt in der europäischen Malerei, Berlin 2013. LEGENDRE, Pierre: Histoire de ľAdministration de 1750 à nos jours, Paris 1968. LUTTERBECK, Klaus-Gert: »Die ›Cahiers ďHistoire de ľAdministration‹ des ›Institut International des Sciences Administratives‹«, in: JEV 17 (2005), S.327–349. RANIERI, Filippo (Hg.): Rechtsgeschichte und quantitative Geschichte, Frankfurt am Main 1977. REICHARDT, Rolf: Zeitschrift für historische Forschung 19 (1992), S.499–502. RYFFEL, Hans: Grundprobleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Philosophische Anthropologie des Politischen, Neuwied, Berlin 1969. • Rechtssoziologie. Eine systematische Orientierung, Neuwied, Berlin 1974. • »Der Beitrag von Arnold Gehlen zur philosophischen Anthropologie«, in: Arnold Gehlen zum Gedächtnis. Vorträge vom 21. Juni 1976 in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1976, S.11–22. • »Die normative Problematik bei Arnold Gehlen. Das Gute zwischen Verhaltenssteuerung und Sinnstiftung«, in: Helmut Klages, Helmut Quaritsch (Hg.), Zur geisteswissenschaftlichen Bedeutung Arnold Gehlens. Vorträge und Diskussionsbeiträge des Sonderseminars 1989 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1994, S. 3–7. SCHOLZ, Johannes-Michael (Hg.): Vorstudien zur Rechtshistorik, Frankfurt am Main 1977.

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2519-1187
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